T-Aktie Comdirect verhinderte angeblich Online-Verkauf
Düsseldorf - Bei den betroffenen Wertpapieren handelt es sich um die dritte Tranche der Telekom-Aktien, die am 19. Juni zum ersten Mal gehandelt wurden. Kunden von comdirect konnten ihre Zuteilungen an diesem Tag allerdings nicht über das Internet verkaufen, wie es in einem Bericht des "Handelsblatt" heißt.
Nach Angaben der Zeitung hat sich nun das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel eingeschaltet. "Uns ist der Fall bekannt", erklärte eine Sprecherin. Man könne eine mögliche Sonderprüfung wegen der Verschwiegenheitspflicht allerdings nicht bestätigen.
Hajo Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird nach einer Kundenbeschwerde in seiner Beurteilung des Falles deutlicher. "Offensichtlich sollte und wollte die comdirect-Bank die Realisierung von Zeichnungsgewinnen verhindern", sagte er laut "Handelsblatt". Der Kurs der Aktie war am ersten Handelstag unter den Ausgabepreis gefallen. Es handele sich um einen "vorsätzlichen Verstoß gegen die Treuepflichten".
Die Online-Bank begründete ihre Haltung nach dem Bericht zunächst mit technischen Problemen. In einer zweiten schriftlichen Stellungnahme erklärte die Commerzbank-Tochter hingegen, dass comdirect aus einer geschäftspolitischen Entscheidung heraus ihre "Kunden vor einem ungewollten Verkauf der bonusberechtigten Telekom-Aktien schützen wollte".
In ihrer Depotanzeige stünden nämlich bonusberechtigte und unberechtigte Aktien der Telekom direkt untereinander. Hätte der Kunde die "falsche Zeile" angeklickt, die der bonusberechtigten Aktien, hätte er die Vergünstigung laut Emissionsbedingungen der Deutschen Telekom verloren.
Die Anteile hätten deshalb nur über das Callcenter verkauft werden können, das uneingeschränkt erreichbar gewesen sei. Auch Aktien, die damals nicht dem Frühzeichnerprogramm unterlagen, hätten "jederzeit über das Internet verkauft werden können", hieß es laut dem "Handelsblatt"-Artikel in der Stellungnahme. Mit dem Verkauf "konnte kein Verlust der Berechtigung für den Kunden entstehen".
Comdirect dementierte den Bericht: "Wir wären ja mit einem nassen Handtuch geschlagen, wenn wir unseren Kunden den Verkauf ihres Eigentums verbieten", sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag. Die Bank habe vielmehr verhindern wollen, dass Kunden nicht aus Versehen die bevorrechtigten T-Aktien verkaufen. Daher seien diese bei einem Verkauf übers Internet an die Callcenter weiter geleitet worden.
Zudem habe es auch kein Schreiben an alle Kunden des Instituts gegeben. Das dem Blatt vorliegende Schreiben zitiere lediglich die Korrespondenz mit einem einzigen Kunden, sagte der Sprecher. Auch habe das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel nach Wissen der comdirect kein Interesse an der Einleitung einer Sonderprüfung.