Tarifstreit: Gefeuert? Suspendiert? Oder nur freigestellt? - DER SPIEGEL
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Tarifstreit Gefeuert? Suspendiert? Oder nur freigestellt?

Der Vorwurf ist eine neue Spitze im polternden Tarifstreit: Die Gewerkschaft GDL wirft der Bahn vor, streikende Lokführer entlassen, zumindest aber suspendiert zu haben. Die Bahn widerspricht vehement: Es habe nur "streikbedingte Arbeitsabsagen" gegeben.
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Hamburg - Die Bahn will keinen Zweifel aufkommen lassen: "Niemand wurde entlassen, weil er am Streik teilgenommen hat." Auf Nachfrage sagt ein Sprecher des Unternehmens, die Behauptung, es seien streikende Lokführer entlassen worden, stelle "wieder so eine typisch unsachliche Geschichte dar, die die GDL in die Welt setzt". Daran merke man, dass die Gewerkschaft an einer ernsthaften Auseinandersetzung nicht interessiert sei. Die Aussage der GDL-Führung gegenüber der Presse, es habe Kündigungen gegeben, sei falsch.

Offensichtlich ist das eine Definitionsfrage. "Inzwischen ist nicht mehr von einer Kündigung die Rede, sondern von einer unbefristeten Suspendierung", sagt Hans-Joachim Kernchen, GDL-Bezirksvorsitzender in Berlin. "Für die betroffenen Kollegen macht das aber keinen Unterschied. Sie sind im Moment ohne Arbeit."

Nach Angaben Kernchens sind vier Lokführer der S-Bahn Berlin sowie fünf Mitarbeiter der DB Regio Nord-Ost betroffen. "Unzählige" weitere Lokführer hätten außerdem eine Abmahnung erhalten. Zuvor hatte der GDL-Tarifreferent Thomas Schütze von vier entlassenen Lokführern gesprochen.

"Die Bahn fand in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beim Warnstreik vergangene Woche zu wenig Transnet-Kollegen oder gewerkschaftlich nicht organisierte Lokführer, die bereit gewesen wären zu fahren", sagt Kernchen. Daraufhin habe die Bahn einfach Notdienstpläne an GDL-Mitglieder ausgegeben und ihnen gesagt, wer sich nicht daran halte, müsse mit seiner Entlassung rechnen. Den GDL-Leuten sei gedroht worden. Es gehe der Bahn um Einschüchterung, wirft der Gewerkschafter dem Arbeitgeber vor.

"Es gab am Tag des Streiks zwar einen sogenannten Notfahrplan, aber mit Notdienst hat das nichts zu tun. Ein Notdienst ist ein Dienst zur Abwendung von Gefahr, wenn Menschenleben gerettet oder Bahn-Eigentum geschützt werden muss", sagt Kernchen. Wenn Lokführer streikten und die Bahn ihre Fahrpläne nicht einhalten könne, sei aber noch lange kein Notdienst gerechtfertigt.

Die betroffenen Lokführer beharrten auf ihr Recht, am vergangenen Freitag von 8 bis 11 Uhr nicht zu arbeiten, zumal ein Arbeitsgericht den Streik im Nahverkehr für rechtmäßig erklärt hatte. "Wieso sollen unsere Mitglieder nicht an einem solchen Streik teilnehmen dürfen?", fragt Kernchen. Einige Kollegen hätten sich einschüchtern lassen, die meisten aber entschieden sich, trotzdem zu streiken.

Laut GDL gebe es Zeugen, dass Bahn-Vorgesetzte den Lokführern daraufhin mündlich die Kündigung ausgesprochen hätten. "Wir besprechen mit den Betroffenen, wie wir dagegen vorgehen werden", sagt eine GDL-Sprecherin. "Wir schließen auch den juristischen Weg nicht aus, wenn die Bahn diese Personalentscheidungen nicht zurücknimmt." Von den Lokführern, die jetzt vom Dienst ausgeschlossen sind, will sich auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE niemand öffentlich äußern, solange die Sache nicht endgültig entschieden ist. "Die Kollegen haben Angst, ihnen ist die Existenzgrundlage entzogen worden", erklärt die GDL-Sprecherin. Die Betroffenen wollten nun eidesstattliche Erklärungen abgeben, dass die Bahn ihnen gegenüber die Kündigung ausgesprochen habe.

Arbeitsrechtler verweisen auf den Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach Kündigungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen - die angeblich gegenüber den Lokführern ausgesprochenen Kündigungen wären demnach unwirksam. "Suspendierungen bedürfen dagegen keiner besonderen Form", sagt Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler von der Universität Bremen. Entgegen der landläufigen Überzeugung könnten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte suspendiert werden. Arbeitsrechtler Thomas Lobinger von der Uni Heidelberg kennt dagegen keinen Fall von Suspendierung von Angestellten. "Wenn überhaupt, kann nur von Freistellungen die Rede sein."

Unabhängig von den Begrifflichkeiten - die Vorwürfe der GDL will die Bahn nicht auf sich sitzen lassen. "Es hat weder Kündigungen noch Suspendierungen gegeben", betont der Bahn-Sprecher. Tatsächlich sei es lediglich zu "streikbedingten Arbeitsabsagen" gekommen - dort, wo während des Streiks keine Arbeit zu erledigen war. "Die Kollegen erhalten für diese Zeit aber weiter ihr Gehalt und dürfen natürlich zurück an ihren Arbeitsplatz, sobald es wieder Arbeit gibt."

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