Tarifstudie: Wer am wenigsten Urlaubsgeld bekommt - DER SPIEGEL
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Tarifstudie Wer am wenigsten Urlaubsgeld bekommt

Manche bekommen weit über 1000 Euro, andere eher ein Trinkgeld - und mindestens jeder Zehnte hat gar keinen Anspruch: Beim Urlaubsgeld gibt es in der deutschen Wirtschaft riesige Unterschiede, wie eine aktuelle Untersuchung zeigt.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Düsseldorf - Das WSI-Tarifarchiv der Hans Böckler Stiftung hat eine Übersicht über 22 tarifgebundene Branchen erstellt, aus der sich das durchschnittliche Urlaubsgeld ohne Zulagen ablesen lässt. Die Spannen sind beträchtlich. So bekommen manche Arbeitnehmer in der mittleren Vergütungsgruppe 153 Euro brutto Urlaubsgeld, andere erhalten 1770 Euro. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2004.

In der Übersicht stehen Angestellte in den tarifgebundenen Betrieben der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie von Westfalen-Lippe an der Spitze. Den kleinsten Urlaubsgeld-Betrag erhalten demgegenüber Beschäftigte der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Was Gebäudereiniger und Banker verbindet

Allerdings sind Ostdeutsche beim Urlaubsgeld nicht generell benachteiligt: In einigen Zweigen erreicht ihr Urlaubsgeld Westniveau. Dazu zählen die Chemie, Metallindustrie, Druckindustrie und Versicherungen. Auch bei der Deutschen Bahn gibt es in dieser Hinsicht keinen Unterschied mehr zwischen alten und neuen Ländern.

Gar keinen tariflichen Urlaubsgeldanspruch haben Beschäftigte der Energiewirtschaft, der Eisen- und Stahlindustrie, im Gebäudereinigerhandwerk und in der Bankenwelt. Im Durchschnitt aller Branchen erhielten aber neun von zehn Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben ein Urlaubsgeld, so die Untersuchung. Die Höhe richtet sich in einigen Tarifverträgen nach der Zahl der Urlaubstage, in anderen Verträgen ist ein fester Prozentsatz des Monatseinkommens festgelegt worden.

Während übertariflich gezahltes Urlaubsgeld mit Verweis auf den Spardruck immer wieder zur Disposition gestellt werde, sei das tariflich vereinbarte Urlaubsgeld vor solchen Kürzungen geschützt, erläuterte ein Tarifarchiv-Sprecher. In vielen Fällen werde das Urlaubgeld mit dem Mai-Gehalt an die Arbeitnehmer überwiesen.