Telefon Das Ende vom Endlos-Gespräch
Bonn - Verbraucher in Deutschland können ab dem 1. Januar ihre Telefonrechnungen vorab auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Ein Kunde kann seinem Telefon- oder Internetanbieter vorgeben, bis zu welcher monatlichen Höhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Das teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Mittwoch in Bonn.
Diese Begrenzung gilt auch für Mobildienste. Die Anbieter können laut Regulierungsbehörde wählen, wie sie die Kunden über den Kostenstand informieren: Möglich ist die Anzeige der Restsumme am Endgerät, verknüpft mit einer Sperrfunktion. Es könne aber auch Prepaid-Karten in Anspruch genommen werden, die mit einer bestimmten Summe geladen sind, oder eine Ansage, sobald sich die Kosten dem Entgeltlimit nähern.
Bereits bei der Liberalisierung des Telefonmarktes in Deutschland 1998 hatte die Behörde die Möglichkeit für ein Gebührenlimit einführen wollen. Das Vorhaben wurde wegen technischer Probleme jahrelang verschoben. Zuletzt hatten die Firmen aber einen gemeinsamen Standard für die Übermittlung von Gebührenimpulsen zwischen den Netzen verschiedener Anbieter entwickelt.