Telekom: BGH gibt Fusion mit T-Online frei - DER SPIEGEL
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Telekom BGH gibt Fusion mit T-Online frei

Aufatmen bei der Telekom: Der zähe Streit um die Wiedereingliederung von T-Online in den Konzern ist vorerst beendet. Nach Angaben des Unternehmens hat der Bundesgerichtshof den Weg für die Integration der Online-Tochter freigemacht.
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Hamburg - Der Weg für die komplette Verschmelzung von T-Online und der Muttergesellschaft Deutsche Telekom   ist endlich frei: Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Freigabeverfahren die Rechtsbeschwerden, die dagegen vorlagen, als unzulässig verworfen, teilte T-Online in Darmstadt mit. Der Zusammenschluss kann damit trotz Klagen vieler Aktionäre faktisch vollzogen werden: "Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden", hieß es. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Eintragung der Fusion in das Handelsregister bewilligt, Widerspruch allerdings zugelassen.

Mehrere Kleinaktionäre hatten die von der Hauptversammlung nahezu einstimmig gebilligte Fusion angefochten. Die Kleinanleger werfen der Telekom vor, das Bar- und Umtauschangebot für die T-Online-Papiere unangemessen niedrig angesetzt zu haben. 8,99 Euro je T-Online-Aktie hatte die Telefongesellschaft bezahlen wollen - der Ausgabepreis beim Börsengang hatte 27 Euro betragen. Einige Kläger behaupten, die Telekom habe die T-Online-Aktie mit der Absicht an die Börse gebracht, sie später zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen. Damit habe sie als Großaktionär treuwidrig gehandelt. Andere Kleinaktionäre weisen auch auf Formfehler vor der Hauptversammlung, etwa im Verschmelzungsbericht, hin.

T-Online halte alle Anfechtungsklagen für unbegründet, begründete das Unternehmen seinen Antrag auf Freigabe der Fusion. Selbst wenn es im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Fehler gegeben habe, wären sie für den Fusionsbeschluss nicht relevant gewesen. Und selbst wenn eine Anfechtungsklage begründet wäre, überwiege der Schaden für T-Online aus einer Nicht-Verschmelzung jede Rechtsverletzung bei weitem.

Die Telekom-Festnetzsparte T-Com und T-Online könnten dem aggressiven Wettbewerb vor allem im Breitbandmarkt nur als Einheit bestmöglich begegnen. Bis zu einer Entscheidung über die Anfechtungsklagen könnten jedoch bis zu fünf Jahre vergehen – bis dahin sei der Breitbandmarkt verteilt. Die Telekom hatte T-Online 2000 an die Börse gebracht, entschied sich aber bereits im Oktober 2004, die einstige Tochter nach dem Vorbild anderer europäischer Telekommunikationsgesellschaften wieder in den Konzern zurückzuholen.

ase/dpa-AFX