Telekom: Kläger-Anwälte wollen Vergleich - DER SPIEGEL
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Telekom Kläger-Anwälte wollen Vergleich

Der Prozess könnte Jahre dauern, ihr Klient letztlich leer ausgehen: Die Anwälte des Musterklägers fordern daher die Telekom zu einem Vergleich auf. In den USA sei der Konzern auf einen Deal eingegangen - und habe damit einen Präzedenzfall geschaffen.
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Frankfurt am Main - Der Streit umfasst 33 Punkte und 187 Unterpunkte. Bis zur letztgültigen Entscheidung im Instanzenweg könnte das Verfahren um den Börsengang der Telekom im schlimmsten Fall zehn bis 20 Jahre dauern, fürchtet die Anwaltskanzlei Tilp. Kein Wunder, dass die Anwälte der Telekom einen Vergleich nahe legen. Auch den Konzern werde das Verfahren Unsummen kosten, argumentieren sie.

Tilp vertritt den Musterkläger in dem Prozess, in dem geklärt werden soll, ob die Telekom bei der dritten Tranche des Börsengangs unvollständige Angaben in den Prospekten gemacht hat. Der Pensionär steht stellvertretend für 16.000 weitere Anleger, die von dem Konzern ihr Geld zurückverlangen. Er fordert 1,65 Millionen Euro Schadenersatz. Alle Ansprüche zusammengerechnet geht es für die Telekom nach Angaben der Anwälte um rund 80 Millionen Euro.

Die Anwälte pochen darauf, dass die Telekom in den USA - offenkundig wegen erdrückender Beweise - in einen Vergleich über 120 Millionen Dollar eingewilligt hätten. Es sei unverständlich, dass diese Möglichkeit den deutschen Anlegern bisher vorenthalten werde, teilte die Kanzlei mit. Die Telekom aber erklärt stoisch, sie sehe keine Grundlage für einen Vergleich. Das Einlenken in den USA sei kein Schuldeingeständnis gewesen, betont der Konzern. Man wollte sich lediglich den Unwägbarkeiten, die ein Geschworenengericht mit sich bringt, nicht aussetzen.

Es läuft also alles darauf hinaus, dass die Sache bis zum Ende ausgefochten wird. Das Oberlandesgericht muss sich insbesondere mit zwei Anklagepunkten auseinandersetzen: Bei dem ersten handelt es sich um den Vorwurf, die Telekom habe falsche Angaben im Börsenprospekt vor dem Kauf der US-Mobilfunkfirma Voicestream gemacht.

Sollte das Gericht diesen bestätigt sehen, würde das Verfahren recht zügig über die Bühne gehen: Dann könnte die zu erwartende Revision beim Bundesgerichtshof nach einem weiteren Jahr erledigt und - wenn es im Sinne der Kläger läuft - anschließend die individuellen Schadenersatzzumessungen binnen eines weiteren Jahres abgewickelt werden.

Der zweite wesentliche Anklagepunkt bezieht sich auf den Vorwurf, die Telekom habe ihre Immobilien überbewertet. Sollte dabei ein Sachverständigengutachten erforderlich werden, würde Musterverfahren eventuell auf Jahre hingezogen.

sil/AP

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