Telekom-Prozess Bundesregierung verhinderte Akteneinsicht
Mainz - Vor dem Beginn des größten Anleger-Prozesses der deutschen Rechtsgeschichte ist die Stimmung extrem angespannt - so ist die Empörung nicht verwunderlich. Die Bundesregierung hat sich dagegen gestellt, dass deutsche Telekom-Aktionäre an Akten aus einem Verfahren gegen den Konzern in den USA kommen. Das geht aus einem Schreiben eines Staatssekretärs im Bundesjustizministerium aus dem Jahr 2005 hervor, über das die Nachrichtenagentur AP und die Sendung "Report Mainz" berichten. Hansjörg Geiger, aus dem Jahr 2005 an das US-Justizministerium hervor.
Am Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Musterprozess für 16.000 Kläger, die wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten beim dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 Schadenersatz verlangen. Einer der Streitpunkte ist die Bewertung der Telekom-Immobilien. Um die Immobilienbewertung ging es auch bei einer Sammelklage in den USA, die 2005 mit einem Vergleich endete. Die Telekom zahlte 120 Millionen Dollar an geschädigte Anleger. Für das US-Verfahren hatte die Bonner Staatsanwaltschaft auf Wunsch der Telekom dem dortigen Konzern-Anwalt Kopien aus Akten des Unternehmens überlassen, wie aus dem Schreiben des Staatsekretärs hervorgeht.
Die Akten waren bei der Staatsanwaltschaft, weil diese ebenfalls gegen den Konzern ermittelt hatte. Es ging um den Vorwurf, die Telekom habe vor ihrem ersten Börsengang im Jahr 1996 den Wert ihrer Immobilien zu hoch angesetzt. 2001 hatte der Konzern die Immobilienwerte um rund 2,5 Milliarden Euro nach unten korrigiert. Die Bonner Staatsanwaltschaft sah zwar strafrechtlich relevante Fehler, stellte das Verfahren aber im Juni 2005 gegen Zahlung von fünf Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen ein.
Versuche von Anwälten deutscher Aktionäre, an die Unterlagen aus den USA heranzukommen, wehrte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf deutsche Hoheitsrechte ab. Geiger schrieb in dem Brief, entsprechend der deutschen Strafprozessordnung habe die Staatsanwaltschaft "nach gründlicher Abwägung des Geheimhaltungsinteresses der Deutschen Telekom AG gegenüber den Interessen der Kläger" nur eingeschränkte Akteneinsicht für den Zivilprozess gewährt. Das Landgericht Bonn habe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft am 17. Mai 2005 bestätigt.
Klägeranwälte reagierten auf die Einmischung des Bundesjustizministeriums entsetzt. Die Akten aus den USA seien für die deutschen Anwälte von großer Bedeutung, weil dort über die gleichen Klagepunkte entschieden worden sei, die auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt würden. "Das Verfahren in den USA ist spiegelbildlich zu dem in Deutschland", sagte Klägeranwalt Andreas Tilp. Verbraucherschutzanwalt und Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum sagte "Report Mainz", er könne die Begründung des Ministeriums nicht nachvollziehen, es seien Hoheitsinteressen der Bundesrepublik gefährdet.
ase/AP/AFP