MIETWAGEN Teurer Fehler
Für Günther Aviszus war die Sache klar: Der andere war ihm hinten draufgeknallt und mußte zahlen. Für die zwei Wochen, die sein zerknautschter Audi in der Werkstatt stand, mietete er sich deshalb einen Ersatzwagen.
Ein teurer Fehler, denn der Richter sprach dem Lauenburger Ingenieur eine Teilschuld zu. Seine Versicherung übernahm zwar die Reparaturkosten des Unfallgegners, aber nicht den Mietwagen.
»Daß ich überhaupt zahlen muß, ist bitter«, sagt der Freiberufler. Was ihn aber richtig in Rage bringt, ist die Höhe der Rechnung: »Die reine Abzocke.« Für 13 Tage forderte die von der Reparaturwerkstatt vermittelte Miera GmbH, eine Partnerfirma des Verleihriesen Hertz, für einen Audi A4 exakt 2785,48 Mark, rund tausend Mark mehr als in der normalen Preisliste ausgewiesen.
Wie Aviszus geht es vielen: Vor deutschen Gerichten sind jährlich Tausende von Klagen wegen überzogener Unfallersatztarife (UET) anhängig, meist prozessieren Versicherungen. Durchweg verlangen die Autovermieter von Unfallopfern mindestens ein Viertel mehr als von der sogenannten Laufkundschaft. Nicht selten liegt der Aufschlag deutlich höher, manchmal sogar beim Zwei- bis Dreifachen.
Jeder normale Kunde erhält bei längerer Mietdauer oder über Sondertarife Rabatte, beim Unfallersatz gibt es die nicht. Das bringt den Autoverleihern über 300 Millionen Mark zusätzlich in die Kasse.
»Da wird die Unwissenheit der Leute ausgenutzt«, sagt ein Hamburger Versicherungsangestellter. Er bekommt Abrechnungen auf den Tisch, in denen etwa ein VW Golf mit mehr als 300 Mark pro Tag verbucht ist. Mitunter verursacht ein 700-Mark-Blechschaden Mietwagenkosten von über 2500 Mark. »Wenn die Kunden das sehen«, sagt er, »fallen die hintenüber.«
Wem der Wagen schuldlos werkstattreif gefahren wurde, darf sich grundsätzlich einen Ersatzwagen nehmen. Er ist zwar gesetzlich verpflichtet, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Doch beim Preisvergleich, so der Bundesgerichtshof, brauche der Geschädigte deshalb »nicht erst eine Art Marktforschung zu betreiben«.
Das wäre auch schwierig: Konkrete Preise werden selten genannt, selbst Versicherungen kommen nicht an die UET-Listen. »Das versuchen wir zwar immer wieder«, sagt Peter Gauly vom Verband der Schadenversicherer, »aber die rücken die Vermieter nicht raus.«
Statt dessen lamentieren die Verleiher über höheren Verwaltungsaufwand, längere Zahlungsfristen und etwaigen Forderungsausfall im Unfallersatzgeschäft. Schließlich müßten andauernd Beträge eingeklagt werden.
»Die großen Versicherer wollen die kleinen Verleiher in die Knie zwingen«, sagt Klaus Langmann-Keller, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter (BAV). Jedenfalls seien die höheren Tarife keine Willkür, sondern professionell kalkuliert: »Den Preis der Brötchen berechnet ja auch der Bäcker.«
Rund 30 Prozent ihres Umsatzes macht die Verleihbranche mit Unfallersatzwagen, das sind immerhin 1,4 Milliarden Mark pro Jahr. Über den Anteil am Gewinn läßt sich nur spekulieren. Nach einer ausführlichen Studie der Universität Mannheim müßten die Unfallersatztarife sogar »preismäßig günstiger sein« als die normalen Tarife.
Doch der meist ebenso arg- wie ahnungslose Unfallgeschädigte hat in der Regel keine große Wahl. »Sie brauchen sich um gar nichts zu kümmern«, heißt es regelmäßig, wenn nach Preisen gefragt wird, »wir regeln das günstig für Sie.«
Zahlen muß ja sowieso die Versicherung des anderen. Die bietet dem Geschädigten lieber ein Ausfallgeld an oder empfiehlt eine günstigere Vermietung. Doch wenn die Schadenmeldung beim Versicherungssachbearbeiter ankommt, ist das Geschäft meist schon gelaufen.
Die Reparaturwerkstätten sind fix. Verständlicherweise: Fast jede kooperiert mit einer Verleihfirma und kassiert mindestens 15 Prozent der Vertragssumme als Provision. Je höher der Tarif, desto besser.
Als einige Versicherungen 1993 die Firma Carpartner gründeten, um die überhöhten Tarife vieler Autovermieter zu unterlaufen, wurden sie vom Kartellamt zurückgepfiffen. Das Geschäft, monierten die Wettbewerbshüter, sei eine »wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung«.
Seither haben viele, vor allem große Assekuranzen wie die Allianz, Sondervereinbarungen mit den Autoverleihern getroffen. »Sich um jeden Einzelfall zu streiten ist den meisten zu aufwendig«, sagt Harald Penning, Jurist der Württembergischen Versicherung. Er ist einer der wenigen, der überzogene Rechnungen konsequent anficht.
Nun könnte er unverhofft einen Helfer bekommen. Der ADAC, so dessen Geschäftsführer Volker Knapp, will den »Provisionsseilschaften« das Geschäft vermiesen.
Gemeinsam mit dem Vermieter Sixt sollen den 13,5 Millionen ADAC-Mitgliedern vom kommenden Jahr an Unfallersatzwagentarife angeboten werden, die in etwa den Normalpreisen entsprechen.
Für den Bundesverband der Autovermieter ist das offenbar eine Horrorvision. »Damit werden viele kleine Vermieter in den Ruin getrieben«, behauptet BAV-Geschäftsführer Langmann-Keller: »Das geht gegen die freie Marktwirtschaft.«