Tierhalter-Haftpflicht: Wenn einem der Gaul durchgeht - DER SPIEGEL
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Tierhalter-Haftpflicht Wenn einem der Gaul durchgeht

Für Halter von Hunden, Pferden oder anderen größeren Tieren ist sie so selbstverständlich wie die Krankenversicherung - die Tierhalterhaftpflicht. FINANZtest erklärt, wie teuer die Absicherung maximal sein darf.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Szenarien, die Versicherungsvertreter entwerfen, wenn sie potenzielle Kunden für ihr Produkt gewinnen wollen, könnten aus einem Actionfilm stammen. Da springt zum Beispiel das eigene Pferd über den Weidezaun und stürmt auf die nahegelegene Autobahn. Ein Pkw mit einer fünfköpfigen Familie muss ausweichen und gerät ins Schleudern. Ein dicht folgender Tanklastzug kann nicht mehr bremsen und überschlägt sich. 20.000 Liter Super Plus sickern ins Erdreich und kontaminieren das nahegelegene Naturschutzgebiet mit seltenen Vogelarten. Kurze Zeit später schlägt während eines heftigen Gewitters ein Blitz ins Erdreich ein und setzt den gesamten Unglücksort in Brand.

Den Schaden müsse der Eigentümer des Pferdes bezahlen - vorausgesetzt, seinem Anwalt gelinge es nicht, eine eventuelle Abweichung vom Kausalverlauf plausibel darzulegen.

Doch schon an der Stelle mit dem Tanklastzug weiß auch der weniger Phantasiebegabte Kunde, dass der Verzicht auf eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter zumindest fahrlässig sein dürfte.

Mindestens drei Millionen

Er sollte sich allerdings nicht dem erstbesten Versicherungsvertreter in die Arme werfen, denn das Angebot ist vielfältig und entsprechend unübersichtlich. FINANZtest hat 78 Tarife untersucht und sagt, welche Policen wirksam vor Forderungen schützen und erklärt die wichtigsten Grundsätze.

Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden von Kleintieren wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel. Für größere Tiere benötigen Halter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schäden, die zum Beispiel ein Pferd oder Hund anrichten. Die Mindestdeckung sollte drei Millionen Euro betragen. Die Beiträge dafür sind erschwinglich: Hundehalter müssen bei der Axa oder der Gegenseitigkeit für die Absicherung 75 beziehungsweise 77 Euro zahlen. Für Pferdehalter wird es etwas teurer: 104 Euro kostet der Schutz beim günstigen Anbieter VHV.

Verstoß gegen Halterpflichten

Die genannten Versicherungen zahlen auch, wenn der Tierhalter gegen seine Pflichten verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei läuft oder das Pferd aus der Koppel ausbricht, weil der Zaun kaputt ist. Und das kann schneller passieren, als Tierhaltern lieb ist. Zudem sind die Vorschriften in Städten und Gemeinden mehr als unübersichtlich. Wann der Hund mit Leine oder Maulkorb laufen muss, ist für den Besitzer nicht immer klar ersichtlich. Den Schutz „bei Verstoß gegen Halterpflichten“ bieten aber nicht alle Gesellschaften. Versicherte sollten sich daher die Bedingungen genau ansehen. Allerdings: Mutwillig darf kein Versicherter gegen die Vorschriften verstoßen. Bei Vorsatz zahlt kein Versicherer.

Familie und Freunde

Auch Angehörige sind über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung geschützt - wenn sie das Tier hüten. Werden sie jedoch von ihm verletzt, können sie keine Ansprüche geltend machen. Bei Pferden sollten Halter darauf achten, ein Fremdreiterrisiko mitzuversichern, wenn sie ab und zu andere auf dem Pferd reiten lassen. Bei Reitbeteiligungen sollten Mithalter darauf achten, eine Police zu wählen, bei der sie im Versicherungsvertrag mit Namen genannt werden können. Sonst besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn das Pferd unter Obhut des Beteiligten einen Schaden verursacht. Nachteil: Auch der Beteiligte kann keine Ansprüche stellen, wenn er selbst verletzt wird.

Kaum Pflicht

Für Pferdehalter ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung freiwillig. Dennoch gilt: Ohne Schutz kann ein größerer Schaden für den Besitzer leicht den finanziellen Ruin bedeuten. Daher sollte sich jeder Pferdebesitzer für die Absicherung entscheiden. Das gilt auch für Hundebesitzer. Bislang ist die Versicherung nur in Hamburg und Berlin für alle Hundehalter Pflicht. Andere Bundesländer beschränken die Versicherungspflicht noch auf Besitzer von Kampfhunden. Das stellt diese oft vor ein Problem, denn viele Versicherer lehnen gefährliche Hunde ab oder entscheiden nur individuell. Obwohl Rottweiler nicht zu den klassischen Kampfhunden zählen, werden auch sie von vielen Versicherern vom Schutz ausgenommen. Dazu zählen: Deutscher Ring, Europa, Haftpflichtkasse Darmstadt, Karstadt Quelle, ÖSA und Schweizer National.

(C) FINANZtest 10/2006

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