BANKEN Tip vom Landsmann
Das weiß-blaue Schild im Fenster eines Ladenlokals an Hamburgs Glockengießerwall wirkt so deplaziert wie ein Gamsbart an einer Schiffermütze.
Ausgerechnet in einer zentral gelegenen Geschäftsstraße der Hansestadt, in der sich vornehmlich Reisebüros und die Filialen ausländischer Fluggesellschaften befinden, weist das Firmenschild auf die Niederlassung eines Geldinstituts aus der niederbayrischen Provinz hin. »Zweigstelle der CB Credit-Bank GmbH 8440 Straubing« steht da in weißen Lettern auf blauem Grund geschrieben.
Ungewöhnlich wie die Expansion der kleinen Bayern-Bank bis in den hohen Norden hinauf sind die Geschäfte, die das Institut aus Straubing in Hamburg und in zehn anderen Städten der Bundesrepublik betreibt. Die CB-Bank, eine Tochter der Volksbanken in Straubing und in Mühldorf, hat sich auf eine Kreditart spezialisiert, die von den meisten Bankhäusern möglichst gemieden wird.
Das Institut leiht Geld an Kunden aus, die im Zuge des Lohnsteuer-Jahresausgleichs eine Rückerstattung zuviel gezahlter Steuern zu erwarten haben. Getilgt wird dieser Kredit mit den erstatteten Steuern, die das Finanzamt direkt an das Bankhaus überweist.
Die meisten Banken scheuen dieses Geschäft, weil dabei nicht sonderlich viel zu verdienen ist. Die Kreditbeträge sind meist mickrig, und die Laufzeit beträgt im Schnitt nur vier Monate. Der Verwaltungsaufwand für jedes der Kleindarlehen dagegen ist relativ hoch.
Außerdem handelt es sich bei jenen Lohnsteuerzahlern, die möglichst rasch Bares sehen wollen, vornehmlich um ausländische Arbeiter. Dieser Kundenkreis aber zählt nicht gerade zu der besonders umworbenen Klientel deutscher Banken.
Der CB-Bank sind kreditbedürftige ausländische Arbeiter durchaus willkommen. Wenn der Steuererstattungsanspruch mindestens 500 Mark beträgt, erhält der Kunde ein Darlehen, das rund 80 Prozent der voraussichtlichen Rückzahlung ausmacht.
Hieraus auf besondere Fremden-Freundlichkeit der Straubinger Bank zu schließen wäre allerdings verfehlt. Im Gegenteil: Die bayrischen Volksbanker arbeiten so trickreich mit einem fränkischen Steuerberater zusammen, daß die meist geschäftsunkundigen Kreditnehmer gar nicht merken, welche horrenden Darlehenskosten ihnen aufgebürdet werden.
CB-Bank-Kunden ist oft nicht einmal klar, daß sie einen Kredit aufnehmen, wenn sie von dem Institut Geld erhalten. Bei ausländischen Arbeitnehmern ist der Glaube weit verbreitet, man könne die Lohnsteuerkarte verkaufen, um so schnell zu Geld zu kommen.
So hatte auch Mehmet Kaytan, ein in Hamburg ansässiger Türke, im März 1985 von einem Landsmann den Tip erhalten, daß der »Verkauf« der Lohnsteuerkarte sofort Bares bringe. Auf Anraten seines Landsmanns ließ Kaytan daraufhin prüfen, wieviel Geld er für seine Steuerkarte zu erwarten habe.
Steuerberaterin Hannelore Dänel kam zu dem Ergebnis, daß der Erstattungsanspruch Kaytans mindestens 2060 Mark betrage, und bescheinigte dies ihrem Kunden. Der ging daraufhin zur Hamburger Zweigstelle der Teilzahlungsbank Straubing, wie die CB Credit-Bank damals noch hieß. Dort, so war ihm gesagt worden, erhalte er sein Geld.
In der Bank wurde der Türke erst einmal aufgefordert, ein Stockwerk höher zur dort residierenden Steuerberatungsgesellschaft ATR All-Tax-Real GmbH zu gehen. Dort werde ein Fachmann die Steuerunterlagen noch einmal prüfen.
Erst nach dem kurzen Gang zur ATR erhielt Kaytan das ersehnte Bare. In dem Glauben, dies sei der Verkaufserlös für seine Lohnsteuerkarte abzüglich der Prüfungskosten, kassierte er 1351,48 Mark.
Tatsächlich hatte die Bank dem Mann ein Darlehen von 1672 Mark gewährt, von dem sie 72 Mark als Bearbeitungsgebühr einbehielt. Sodann überwies sie 176,70 Mark an Steuerberaterin Dänel und 71,82 Mark an die ATR.
Die Zinsen für das Darlehen die nach Zahlung des Finanzamts abgerechnet werden sollten, betrugen 1,3 Prozent pro angefangenen Monat, unter Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühr und der Gebühr für die von der Bank veranlaßte ATR-Prüfung hätte das bei der durchschnittlichen Laufzeit solcher Kredite von vier Monaten eine Effektiv-Verzinsung von 45,3 Prozent pro Jahr ergeben.
Im Fall Kaytan lief der Kredit wegen überraschender Komplikationen allerdings doppelt so lange wie üblich. Das drückte den Effektiv-Zins. Denn je länger die Laufzeit eines Darlehens ist, desto weniger fallen die Gebühren ins Gewicht.
Immerhin betrug die tatsächliche Zinslast aber noch wucherische 31,2 Prozent. Zum Vergleich: Für Kontokorrentkredite stellten die Banken damals im Schnitt einen Zinssatz von knapp 9,8 Prozent und eine Bearbeitungsgebühr von zwei Prozent in Rechnung.
Das alles wäre nicht aufgefallen, hätte das Finanzamt wie erwartet gezahlt. Doch entgegen den Vorausberechnungen erstattete das Finanzamt Hamburg-Altona dem Türken nur 61 Mark und überwies diesen Betrag an das Straubinger Institut. Die Bank versuchte nun, die Differenz zwischen Darlehen, Zinsen und Kontoführungsgebühren einerseits sowie der Finanzamtszahlung andererseits bei Kaytan einzutreiben. Aber der konnte die verlangten 1790,76 Mark nicht sogleich zahlen.
Die Straubinger Bank schaltete einen Rechtsbeistand ein. Und der forderte nun Gebühren und Auslagen-Ersatz für seine Bemühungen im Dienste des Kreditinstituts.
In der zweiten Novemberhälfte 1985 tilgte Kaytan das Darlehen und zahlte zunächst einmal auch die Zinsen. Nur die Gebühren für den Rechtsbeistand blieb er auf Anraten seines Anwalts weiterhin schuldig.
Im Januar 1986 bekam die Sache wieder einen neuen Dreh. Das Finanzamt korrigierte seine Entscheidung und zahlte
weitere 1859 Mark aus. Obwohl Kaytan seinen Kredit bereits getilgt hatte, ging dieses Geld an die Bank. Die nutzte die günstige Gelegenheit: Für Rechtsbeistands- und etliche andere Gebühren behielt sie 186,56 Mark ein.
Das reichte. Kaytan schlug nun zurück. Vor dem Amtsgericht Straubing klagte er auf Rückzahlung sämtlicher Zinsen und Gebühren in Höhe von 472,09 Mark.
Der Kreditvertrag sei sittenwidrig gewesen, argumentierte der Anwalt des Türken, weil die Bank viel zu hohe Zinsen und Gebühren gefordert habe. Vor allem die nochmalige Prüfung der Steuerunterlagen Kaytans durch die ATR sei überflüssig gewesen. Sie habe nur dem Zweck gedient, einem der Bank eng verbundenen Steuerberater Geld zukommen zu lassen.
Die Steuerberatungsgesellschaft ATR All-Tax-Real (Nachfolgerin: Intax-Alltax Hanseatische Steuerberatungsgesellschaft), mit der die Straubinger Banker so gut zusammenarbeiten, gehört ebenso zum sorgfältig getarnten Firmen-Imperium des Fürther Steuerberaters Walter Schuhmann wie die RC Return-Control Verwaltungs GmbH & Co. Abrechnungsdienst KG, die in Hamburg in den gleichen Räumen wie die Filiale der CB Credit-Bank ihren Sitz hat.
Es sind Mitarbeiter der Schuhmann-Firma Siwa, die in Personalunion die Geschäfte der elf CB-Bank-Zweigstellen mitbesorgen. Und wenn CB-Bank-Kunden ihren Kredit nicht pünktlich tilgen, kümmert sich Walter Schuhmann höchstpersönlich um den Zahlungseingang: So war es Schuhmann, der im Fall des säumigen Schuldners Kaytan als Rechtsbeistand der Straubinger Bank auftrat und für seine Mühen eine Gebühren-Rechnung von 119,13 Mark präsentierte.
Umgekehrt sorgen die diversen Steuerberatungsgesellschaften Schuhmanns wie etwa die HDL- Hanseatische Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg dafür, daß es der CB-Bank nicht an Kunden mangelt. Die Schuhmann-Firmen empfehlen ihren Mandanten die Zweigstellen des Instituts aus Straubing, die diese Kunden wiederum zur »Nachberatung« (CB-Bank-Geschäftsführer Helmut Wurm) an eine andere Schuhmann-Firma weiterreichen.
Es war natürlich nicht im Sinne der beiden Geschäftspartner, daß über die dubiose Zusammenarbeit öffentlich vor Gericht verhandelt wurde. Die Volksbanken-Tochter lenkte daher im Rechtsstreit mit Kaytan ein. Noch vor dem ersten Gerichtstermin erkannte sie die Forderungen des Türken an.
Aufmerksam wurde allerdings das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin. Die Bankenaufsichtsbehörde schickte vergangenen Monat Beamte zur Sonderprüfung nach Straubing, die zur Zeit noch an ihrem Untersuchungsbericht arbeiten.