Transrapid-Streit: "Totengräber Mehdorn" - DER SPIEGEL
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Transrapid-Streit "Totengräber Mehdorn"

Der Ton in der Endphase der Transrapid-Diskussion wird schärfer. Vertreter des Hersteller-Konsortiums attackierten Bahn-Chef Hartmut Mehdorn als "Totengräber" und seine Äußerungen als unredlich. Die Grünen lehnen eine eventuelle Schadenersatzforderung der Industrie als "unverschämt" ab.
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Berlin/Kassel - Der Vorsitzende des Betriebsrates von Thyssen-Krupp am Standort Kassel, Hendrik Jordan, sagte, dass das Spitzengespräch am 5. Februar über die Transrapid-Trasse zwischen Berlin und Hamburg nur eine "Formsache" sei. Die Strecke werde nicht gebaut. "Totengräber ist der neue Bahnchef," so Jordan.

Als "nicht redlich" bezeichnete der Sprecher des Transrapid-Konsortiums, Peter Wiegelmann, die Äußerungen Mehdorns, wonach sich die Strecke nicht rechne. Wenn Wirtschaftlichkeitskriterien bei jeder Bahnstrecke angelegt würden, dann frage er sich, welche Strecke Mehdorn überhaupt betreiben wolle, sagte Wiegelmann.

Das Bundesverkehrsministerium lehnte eine Stellungnahme zu den von Thyssen-Krupp angedrohten Schadenersatzforderungen ab. Ein Sprecher kündigte jedoch eine juristische Prüfung an. Allerdings liege keine einseitige Kündigung einer Vereinbarung vor wie sonst als Ursache von Schadenersatzforderungen üblich.

Die eventuellen Forderungen von Thyssen-Krupp seien "substanzlos und unverschämt", sagte der Verkehrsexperte der Grünen und Bahn-Aufsichtsrat Albert Schmidt. Er verwies darauf, dass die Kosten für die geplante Trasse explodiert seien, die Passagierzahlen zwischen Berlin und Hamburg aber zurückgingen.

Im Transrapid-Eckpunktepapier zwischen Bundesregierung und Transrapid-Konsortium aus dem Jahr 1997 heißt es in Punkt zehn: "Sollte die Überprüfung der Betriebs- und Investitionskosten ergeben, dass die Werte deutlich vom Eckpunktepapier abweichen, ist über das Projekt neu zu entscheiden." Einen Ersatz von Kosten durch den Bund ist "bei Abbruch des Projekts auf Grund veränderter politischer Rahmenbedingungen" vorgesehen. Dies könnten zum Beispiel eine neue Gesetzgebung oder der Wegfall von gesetzlichen Grundlagen des Projektes sein.