ZWEITWOHNUNGEN Tribut verweigert
Wenn die Gemeinden uns weiter melken wollen«, wetterte Werner Kemcke, Vorsitzender der in Hamburg residierenden »Interessengemeinschaft. der Zweitwohnbesitzer e. V.«, »werden wir ihnen mit Käuferstreiks und massierten Ferienvermietungen das Geschäft vermasseln.«
Der Verbandschef hatte zu einer Vorstandssitzung geladen, um ein strategisches Konzept gegen die von zahlreichen Fremdenverkehrsgemeinden geplante Einführung einer sogenannten Zweitwohnungssteuer zu erarbeiten. Nach einer Erklärung des Bochumer Rechtsgelehrten Professor Hermann-Wilfried Bayer, Schöpfer einer von vielen Gemeinden als Muster angesehenen Zweitwohnungssteuer-Satzung der Stadt Überlingen am Bodensee, wollen in nächster Zeit allein 50 Kurorte entsprechende Eigensatzungen »aus den Schubladen holen.«
Die Steuereintreiber, die von ihren Zweitwohnungsbesitzern einen jährlichen Sondertribut bis zu 800 Mark verlangen, warten nur noch den Ausgang einiger Musterprozesse ab, um die zum Teil bereits fertiggestellten Veranlagungsbescheide hin auszuschicken.
Siegessicher sind sie vor allem durch ein jetzt schriftlich vorliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das eine Zweitwohnungssteuer-Satzung der Ostseegemeinde Timmendorfer Strand unter Hinweis auf das Kommunalabgabegesetz und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden für Rechtens erklärte. Der Kreis Ostholstein und das schleswig-holsteinische Innenministerium hatten den Timmendorfer Ratsherren die neue Gemeinde-Pfründe untersagt, weil das Kieler Ministerium negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und den Fremdenverkehr befürchtete und die Zweitwohnungsbesitzer an den allgemeinen Kosten (Straßenbau, Anschlußgebühren) hinreichend beteiligt seien. Wo die Grenzen ratsherrlicher Steuerhoheit liegen, soll jetzt in einem Berufungsverfahren das Lüneburger Oberverwaltungsgericht ausloten.
Kräftig zulangen dürfen indes schon die Gemeinden Überlingen, Meersburg, Dettingen-Wallhausen, Allensbach, Langenargen, Reichenau im Untersee und Sipplingen, die ihre Zweitwohnungsbürger teilweise schon seit 1973 zur Kasse bitten.
So rigoros sind dabei lokale Steuersitten, daß Zahlungsverweigerer oft mit bedenklichen Schnüffler-Methoden tributpflichtig gemacht werden. Der Esslinger Kaufmann Fritz Pfeifle zum Beispiel mußte in Überlingen am Bodensee aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung kaufen. Als er deshalb gegen eine Steueraufforderung der Gemeinde Widerspruch einlegte, hielt ihm das Landratsamt Bodenseekreis in einem Ablehnungsbescheid den »relativ geringen Stromverbrauch« vor. Fazit der Steuereintreiber: Laut Amtsrecherchen werde die Wohnung »überwiegend im Sommer an den Wochenenden von der Familie des Widerspruchsführers benutzt«.
Während Überlingens Stadtoberhaupt Reinhard Ebersbach erregte Bürgerproteste mit der Bemerkung kommentierte, »wer guckt schon ins Strafgesetzbuch hinein, wenn er Bürgermeister ist«, forderte der Bund der Steuerzahler alle Betroffenen zu »energischem Widerstand« auf. So wurden mit Unterstützung der Steuerwächter über 70 Klagen gegen Zweitwohnungs-Steuerbescheide angestrengt. Im Falle Pfeifle schwebt beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sogar ein Normenkontrollverfahren, das »vorerst jedoch zurückgestellt wurde, um den Weg zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu verbauen«.
Inzwischen wächst die Empörung, denn laut Karl Ludwig Hensel, Schatzmeister der Hamburger Interessengemeinschaft, sind die meisten Zweitwohnungsbesitzer keineswegs Großverdiener. Die vielfach mit Bausparverträgen finanzierten Apartments werden in der Regel nämlich als ständige Feriendomizile erworben. Zahlreiche Käufer haben sich ihre Wohnungen auch als Altersruhesitz zugelegt.
Da Zweitwohnungsbesitzer die gleichen Steuervergünstigungen wie andere Häuslebauer in Anspruch nehmen können, fühlen sie sich durch die drohende Zwangsabgabe doppelt benachteiligt. Die Hamburger Interessengemeinschaft weist in einer Aufklärungskampagne zudem darauf hin, daß Zweitwohnungsbesitzer zu Grundsteuer-, Siel-, Strom- und Müllkosten genauso wie die Einheimischen herangezogen werden und in den meisten Gemeinden obendrein noch die volle Jahreskurtaxe bezahlen müssen. Hensel: »Dabei brauchen wir weder Konzert noch öffentliche Parkplätze, und für das Baden wollen wir bezahlen.«
Hunderte von Zweitwohnungsbesitzern nahmen solche Sprüche bereits so wörtlich, daß sie statt der ganzjährigen Kurabgabe nur noch jedes Sonnenbad extra oder aber einen Tagessatz nach ihrer tatsächlichen Anwesenheit bezahlen wollen. Die Hamburger Ehepaare Karberg und Pfannenberg, die sich mit den Kurherren des Ostseebades Travemünde anlegten, wollen sogar vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, nachdem das Lüneburger Oberverwaltungsgericht Anfang August eine entsprechende Forderung abschmetterte. Kommentar des berichterstattenden Richters: »Dann müßte man vor jedem Apartment einen Mann postieren, der das ganze Jahr über die Besuche der Besitzer zählt und danach abrechnet.«
Nach Ansicht der Hamburger Interessengemeinschaft ist die Schlußfolgerung des Richters »weltfremd«, denn die meisten Fremdenverkehrsgemeinden haben ihre Strände so gründlich verbarrikadiert, daß ihnen kaum ein Gast ohne Kurkarte oder Tagesbillett durch die Maschen geht.
Ähnlich argumentiert auch der Schleswiger Rechtsanwalt Erk Heyen, der gegen die Kurgemeinde Westerland 20 Klienten vertritt, die sich vor der drohenden Zweitwohnungssteuer noch rasch die Kurtaxe vom Halse schaffen wollen.
Vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht konnte der Anwalt gegen die Stadt Westerland unter dem Aktenzeichen III OVG A 59/75 bereits einen ersten Erfolg erringen. Können Zweitwohnungsbesitzer, so heißt es in dem Urteil; »den Nachweis erbringen, daß sie etwa infolge von Dauervermietung, Krankheit oder ständiger Abwesenheit im Ausland die Wohnung im Laufe des Erhebungszeitraums überhaupt nicht benutzt haben, sind sie deshalb von der Zahlung einer Kurabgabe freizustellen«.