Trick der Töchter - DER SPIEGEL
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STEUERN Trick der Töchter

Der gespaltene Körperschaftsteuersatz brachte den deutschen Töchtern ausländischer Konzerne große Weilbewerbsvorteile. Karl Schiller will die Begünstigung der Ausländer jetzt beseitigen.
• aus DER SPIEGEL 45/1971
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Mit massivem Druck auf das Bonner Wirtschafts- und Finanzministerium wollen ausländische Konzerne bei der Reform der Körperschaftsteuer althergebrachte Privilegien retten.

Die Deutsche Shell AG in Hamburg, Tochter des britisch-niederländischen Royal Dutch/Shell-Imperiums, droht in einem verbandsinternen Memorandum zur Körperschaftsteuer-Reform mit Boykott: »Ob unter diesen Umständen Investitionen ausländischer Anteilseigner in der Bundesrepublik Deutschland noch verantwortet werden können«, sei fraglich.

Auch die Deutsche Philips GmbH, Tochter des holländischen Elektro-Konzerns, rüstet zum Interessentenkampf: Sie hält die geplante Körperschaftsteuer-Reform »für ungerecht«. Ministerialrat Friedrich Wrede, Steuerexperte in Karl Schillers Finanzministerium, resümiert: »Die ausländischen Mütter sind ganz schön aktiv.«

Grund für die Aktivität der auswärtigen Großkonzerne, denen fast 20 Prozent des Nominalkapitals der in Westdeutschland ansässigen Gesellschaften gehören: Mit der geplanten Abschaffung des gespaltenen Körperschaftsteuer-Satzes verlieren sie einen Wettbewerbsvorteil, der ihnen in der Vergangenheit »immense Vorteile« (Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank) brachte.

Nach dem geltenden Recht werden von Kapitalgesellschaften ausgeschüttete Gewinne mit nur 15 Prozent, einbehaltene Überschüsse aber mit 51 Prozent Körperschaftsteuer belegt. Diese Regelung bringt den Ausländern in der Bundesrepublik größere Vorteile als den einheimischen Unternehmen: Auslandstöchter schütten zunächst ihre Gewinne an die Muttergesellschaften aus und zahlen somit nur den ermäßigten Steuersatz. Anschließend schicken die Konzerne ihren Töchtern die für Investitionen bestimmten Gewinnanteile wieder zurück. Durch verschiedene andere Steuern auf ·den Kapitalertrag summt sich dabei die Gewinnbelastung zu etwa 43,5 Prozent auf. Die Deutschen dagegen müssen bei solchen Transaktionen mit ihren Töchtern zu den bereits gezahlten Steuern eine 36prozentige Nachsteuer entrichten. Steuervorteil für die Ausländer: neun Prozent.

Diesen Ausländereffekt will Wirtschafts- und Finanzminister Schiller mit seiner geplanten Körperschaft-Steuerreform beseitigen. In Zukunft sollen Aktiengesellschaften und GmbHs auf ihren Gewinn einheitlich 56 Prozent Körperschaftsteuer zahlen -- ganz gleich, ob sie ausländischen oder inländischen Müttern gehören, ob sie ihre Gewinne ausschütten oder nicht.

Den ausländischen Kapitalgesellschaften wären damit ihre steuersparenden Buchungstricks versperrt. Kommentieren Schillers Steuerreform-Beamte: »Man wird zukünftig sicherlich nicht mehr Gewinnausschüttungen mit astronomischen Prozentsätzen von beispielsweise mehreren hundert Prozent des Nennkapitals« wie sie in den letzten Jahren bei sehr bekannten deutschen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne gang und gäbe waren, konstatieren müssen.«

Die Schiller-Referenten freuten sich freilich zu früh. Um Privileg und Profit besorgt, bliesen die ausländischen Unternehmen zur Offensive gegen die Bonner Steuerpläne. In Spitzengesprächen erarbeiteten die Steuerfachleute großer Ausländerfirmen eine »gemeinsame Rechtsauffassung« (Alois Bender, Steuerabteilungs-Chef der General Motors-Tochter Opel), mit der sie in Ministerien und Bundestagsausschüssen für ein neues Steuerprivileg fechten wollen.

Als willkommener Vorwand dient den Lobbyisten, daß ausländische Aktionäre deutscher Unternehmen künftig schlechter fahren würden. Denn der deutsche Aktionär, so »die Ausländer-Lobby, kann nach den Bonner Reformplänen künftig die bereits gezahlten 56 Prozent Körperschaftsteuer (um die der auf seine Aktie entfallende Gewinn gemindert ist) auf die eigene Einkommensteuerschuld anrechnen. Da aber der durchschnittliche Einkommensteuersatz lediglich bei 30 Prozent liegt (der geplante Spitzensatz von 56 Prozent wird erst bei Jahreseinkommen von über 130 000 Mark erreicht), werden die Gewinne letztlich nur mit dem geringeren Steuersatz des Aktionärs belastet.

Verteilt dagegen eine ausländische Muttergesellschaft den Gewinn der deutschen Tochter an ihre Aktionäre, so wird deren persönliche Steuerschuld nicht auf die von der deutschen Tochter zu zahlende Körperschaftsteuer angerechnet: Es bleibt bei 56 Prozent.

Aus der angeblichen Diskriminierung ihrer Anteilseigner wollen die ausländischen Konzerne jetzt eigenen Profit schlagen. Sie fordern von Bonn Ausgleich durch einen Sonder-Einkommensteuersatz, der unter 56 Prozent liegt. Schillers Steuerexperte Hans Fischer winkt jedoch ab: »Das wäre eine neue Verzerrung zugunsten der ausländischen Konzerne.« Denn, so Fischer: »Die Besteuerung des Letztaktionärs ist nach internationalen Grundsätzen Sache des Wohnsitzstaates.« Und sein Kollege Wrede aus dem Bonner Finanzministerium würde es gar als einen »echten Eingriff in die Gesetzgebungshoheit« ansehen, wenn verlangt würde, die Steuerschuld ausländischer Aktionäre im deutschen Steuerrecht zu berücksichtigen.

Die Auslands-Lobby beurteilt, so ein Sprecher des britisch-holländischen Margarine-Trusts Unilever, jedoch ihre Chancen »nicht ungünstig«. Im Rittersaal der Bonner Godesburg streitet sie in dieser Woche beim ersten Hearing zur Körperschaftsteuer-Reform für ihre Privilegien. Opel-Steuerfachmann Bender: »Ich habe Hoffnung, daß man einsichtig ist.«

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