Krankenversicherer Tricks empfohlen
Die meisten privaten Krankenversicherer ignorieren ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem sie die Kosten für Heilpraktiker erstatten müssen, sofern deren Behandlungen sich als »erfolgversprechend bewährt haben«. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat seinen Mitgliedsfirmen per Rundschreiben den Trick erklärt, wie sie die Rechtsprechung umgehen können: mit dem Hinweis auf Zweifel an der »medizinischen Notwendigkeit«. Wer sich seine Behandlungskosten für Naturheilverfahren erstatten lassen will, wird nun meist mit dem Einwand abgespeist, das Verfahren sei medizinisch nicht notwendig. Mit diesem Argument könnten den Versicherten auch die Behandlungskosten für unheilbaren Krebs oder für Aids verweigert werden. Empört über diese Tricks hat die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler (AUV) von allen privaten Krankenversicherern Auskunft darüber verlangt, welche Naturheilverfahren mit der Versicherung abgerechnet werden können. Die Makler drohen, so AUV-Geschäftsführerin Elisabeth Herschlein, mit einem Boykott: »Unsere Mitglieder werden denen, die eine klare Auskunft verweigern, keine Kunden mehr vermitteln.«