Trotz EuGH-Urteil IG Metall will VW-Gesetz erhalten
Frankfurt am Main - Der IG-Metall-Vorsitzende Jürgen Peters betont die Vorzüge des Gesetzes. "Der EuGH hat nicht das VW-Gesetz, sondern nur bestimmte Bestimmungen für europarechtswidrig erklärt", sagte er in Frankfurt am Main. Die Regierung solle die Regelung erhalten und europarechtskonform gestalten.
Unberührt blieben der Gewerkschaft zufolge beispielsweise die Paragrafen, wonach zwei Drittel der Stimmen des Aufsichtsrats notwendig seien, um Produktionsstandorte zu verlegen. "Es gibt keinen Grund, das Gesetz als solches in Frage zu stellen, vielmehr muss die Bundesregierung das Gesetz entsprechend der neuen Gegebenheiten dem Europarecht anpassen und in seiner Substanz erhalten", betonte Peters. Es liege jetzt in der Hand der Bundesregierung, ihren Beitrag für die Sicherheit der Arbeitsplätze bei Volkswagen zu leisten.
Gleichzeitig kritisierte Peters die Entscheidung des Gerichtshofs. Es sei ein weiteres Zeichen für die Entfremdung der europäischen Institutionen von den Menschen, wenn "dem freien Kapitalverkehr und somit dem Interesse von Anlegern ein höherer Stellenwert eingeräumt werde als den Interessen der Arbeitnehmer". Peters zufolge ist die Entscheidung ein Rückschlag für die "aufkeimende Hoffnung der Menschen auf eine soziale Ausrichtung der Europäischen Union".
itz/ddp