Uli Hoeneß: Erster Prozesstag gegen Bayern-Boss - DER SPIEGEL
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Steuerprozess: Der Richter zweifelt, der Anwalt rüffelt

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Erster Prozesstag Hoeneß und sein Gaul

Ein geständiger Angeklagter, ein skeptischer Richter und ein blaffender Verteidiger: Das war Tag eins im Hoeneß-Prozess. Was sagte der Bayern-Boss? Was droht ihm jetzt? Was war die größte Überraschung? Der Überblick.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

München - Sichtlich erschöpft verließ Uli Hoeneß den Münchner Justizpalast. Der Auftakt im Steuerverfahren gegen den 62-jährigen Bayern-Präsidenten ging am Montag nach rund fünfeinhalb Stunden zu Ende. Am Dienstagmorgen um 9.30 Uhr soll die Verhandlung fortgeführt werden. Tag eins des Hoeneß-Prozesses im Überblick:

1. Was waren die wichtigsten Punkte der Anklage?

Am ersten Prozesstag hat Staatsanwalt Achim von Engel die Anklage gegen Hoeneß verlesen. Dem Bayern-Präsidenten werden darin vor allem drei Vorwürfe gemacht, sie fallen deutlich umfassender aus als bislang bekannt - das war die erste Überraschung am Montag. Hoeneß wird beschuldigt, er habe seit 2003 beim Finanzamt:

  • 33,5 Millionen Euro Einkünfte verschwiegen,
  • 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen: Die Anklage lautet auf Steuerhinterziehung in sieben selbstständigen Fällen - nämlich für jedes Jahr von 2003 bis 2009.
  • 5,5 Millionen Euro Steuervorteile erhalten: Hoeneß soll in seinen Steuererklärungen der Jahre 2003 bis 2009 zu Unrecht Verluste angegeben haben, die er beim Verkauf von Geldanlagen gemacht hatte. Damit hat er die Höhe seiner Steuern unrechtmäßig deutlich nach unten gedrückt.

2. Was war der größte Paukenschlag?

Für die zweite und größte Überraschung sorgt Hoeneß selbst. Über seinen Anwalt Hanns W. Feigen räumt Hoeneß unerwartet ein, dem Fiskus 18,5 Millionen Euro an Steuern vorenthalten zu haben - und damit erheblich mehr als die 3,5 Millionen Euro, die ihm die Anklage vorwirft.

3. Was sagte Hoeneß sonst noch?

Uli Hoeneß legte an Tag eins des Steuerprozesses ein umfassendes Geständnis ab (lesen Sie hier seine Aussagen im Wortlaut). Die wichtigsten Hoeneß-Zitate finden Sie direkt hier:

  • "Die mir in der Anklage zur Last gelegten Steuerstraftaten habe ich begangen. Mit anderen Worten: Ich habe Steuern hinterzogen."
  • "Mir ist bewusst, dass daran auch die Selbstanzeige nichts ändert. Ich habe aber gehofft, mit meiner Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen."
  • "Ich bin aber kein Sozialschmarotzer, ich habe fünf Millionen an soziale Einrichtungen gegeben, 50 Millionen Steuern gezahlt. Ich will damit nicht angeben, ich will nur reinen Tisch machen."
  • "Ich habe gezockt und war verrückt."
  • "Ich musste leider feststellen, dass sich die Spekulationen in dem fraglichen Zeitraum (gemeint sind die Jahre 2003-2009 - d. Red.) unter dem Strich nicht gelohnt haben."
  • "Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlverhalten bedauere ich zutiefst."

4. Was waren die wichtigsten Punkte der Verteidigung?

  • Hoeneß-Anwalt Hanns W. Feigen geht davon aus, dass Hoeneß' Selbstanzeige gültig war.
  • Die Verteidigung konnte in dem Zusammenhang einen Trumpf ziehen: Laut einem schriftlichen Vermerk über ein internes Gespräch räumte die Staatsanwaltschaft selbst ein: Ohne die Selbstanzeige wären Ermittlungen zu dem zuerst vom "Stern" entdeckten Vontobel-Konto von Hoeneß "ergebnislos" verlaufen.
  • Und noch ein weiteres Entlastungsargument nannte Feigen. Hoeneß sei inzwischen komplett zur Steuerehrlichkeit zurückgekehrt - dies sei von "allergrößter Bedeutung".
  • Feigen merkte auch, wo die Krux im Fall Hoeneß liegt: nämlich in der Person des Angeklagten selbst. Als Hoeneß etwa behauptete, die Recherchen des "Stern" zu seinem Konto hätten ihn nicht beunruhigt, ließ der zur klaren Sprache neigende Verteidiger seinem Mandanten das nicht durchgehen. "Erzählen Sie doch keinen vom Gaul!", blaffte er Hoeneß an.

5. Wie reagierte der Vorsitzende Richter?

Rupert Heindl wirkt skeptisch. Das Problem für Hoeneß: Die neuen Erkenntnisse erhöhen nicht gerade seine Glaubwürdigkeit - auch in den Augen des Vorsitzenden Richters. Heindl zweifelt offenbar an der Ehrlichkeit des Bayern-Präsidenten und an der Wirksamkeit von dessen Selbstanzeige, dem Kernpunkt des Verfahrens.

6. Welche Zeugen wurden angehört?

Für den Montagnachmittag waren drei der insgesamt vier Zeugen geladen. Die beiden ersten Zeugen, beide Steuerfahnder, wurden von Richter Heindl befragt; in ihren Aussagen ging es hauptsächlich um die Anrufe eines "Stern"-Journalisten und dessen Fragen nach einem Schweizer Nummernkonto. Der dritte Zeuge war der Steuerfahnder in Altersteilzeit, der Hoeneß bei dessen Selbstanzeige half.

  • Der erste Zeuge, der Steuerfahnder aus Stuttgart, sagte, er habe nicht den Eindruck gehabt, als wollte der "Stern"-Journalist eine Steuerstraftat anzeigen: "Der Name Hoeneß ist zu keinem Zeitpunkt gefallen."
  • Der zweite Zeuge, der Steuerfahnder aus München, wurde vom Zeugen aus Stuttgart angerufen. Er wollte ihm die Informationen des Journalisten mitteilen: Ein großer bayerischer Fußballverein habe ein Konto in der Schweiz. Am nächsten Tag sprach der zweite Zeuge kurz mit dem "Stern"-Journalisten. Hoeneß spielte in dem Telefonat nur als Aufsichtsratsmitglied der FC Bayern München AG eine Rolle. Der Zeuge wollte sich daraufhin die Akten des FC Bayern anschauen, um der Sache nachzugehen.
  • Der dritte Zeuge, der ehemalige Finanzbeamte, der Hoeneß bei dessen Selbstanzeige half, hatte einen eigenen Anwalt dabei - gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren. Er wollte die Aussage verweigern; die Staatsanwaltschaft hingegen bestand darauf, dass der Mann aussagt. Schließlich entschied der Vorsitzende Richter, dass er nicht aussagen muss. Stattdessen wurde das Protokoll seiner Vernehmung im März 2013 verlesen.

7. Welche Fragen müssen noch geklärt werden?

Im Fall einer Verurteilung müsste das Gericht zwar nun die weitaus höhere Summe als Grundlage nehmen. Die Kernfrage des Verfahrens bleibt, ob die Wirtschaftskammer am Landgericht München II unter Vorsitz von Richter Rupert Heindl die Selbstanzeige von Hoeneß von Anfang 2013 als strafbefreiend oder zumindest strafmildernd bewertet.

8. Welche Strafe droht Hoeneß?

Im für ihn schlimmsten Fall droht Hoeneß eine Haftstrafe: Sollte die Strafe zwei Jahre überschreiten, kann sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Dann muss Hoeneß tatsächlich ins Gefängnis. Vier Verhandlungstage sind angesetzt. Wenn nichts dazwischenkommt, soll es am Donnerstag ein Urteil geben.

bos/dpa/AFP