UMTS-Klage: Mobilcom verlangt eine Milliarde vom Staat zurück - DER SPIEGEL
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UMTS-Klage Mobilcom verlangt eine Milliarde vom Staat zurück

Der Streit um die horrenden Kosten für die UMTS-Lizenzen eskaliert: Als erster der sechs deutschen Lizenzkäufer hat nun Mobilcom beschlossen, den Bund zu verklagen. Die Firma verlangt 1,16 Milliarden Euro zurück.
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Hamburg - Vorstand und Aufsichtsrat hätten beschlossen, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer geltend zu machen, teilte das Unternehmen mit. Bei einem Erfolg der Klage sei mit einer Erstattung von 1,16 Milliarden Euro zu rechnen. Davon stünden 90 Prozent France Télécom   zu, da Mobilcom   und der französische Konzern die Lizenz zum Aufbau und Betrieb eines UMTS-Mobilfunknetzes im Jahr 2000 gemeinsam erworben hatten.

In mehreren europäischen Ländern gibt es bereits seit längerem Streit zwischen den Mobilfunkunternehmen und den Steuerverwaltungen, ob die Auktionen der UMTS-Lizenzen umsatzsteuerpflichtig gewesen sind. Die Rechtsfrage ist auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Ihm liegen Verfahren aus Österreich und Großbritannien vor. Sollte das Gericht die Fälle annehmen und zu Gunsten der klagenden Mobilfunkunternehmen entscheiden, drohen in mehreren Ländern milliardenschwere Steuerrückerstattungen.

Rechtsfrage: Hoheitliches oder unternehmerisches Handeln?

Die deutschen Steuerbehörden argumentieren, die Versteigerung der sechs deutschen Lizenzen sei nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen, da es sich um hoheitliches Handeln der Finanzverwaltung und der Telekom-Regulierungsbehörde (RegTP) gehandelt habe. Die Mobilfunkfirmen sehen in der Auktion dagegen unternehmerisches Handeln des Staates und verlangen deshalb für ihre gezahlte Lizenzsumme von damals jeweils rund 16,5 Milliarden Mark eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent.

Außer Mobilcom hat sich bisher kein Netzbetreiber oder Lizenznehmer in Deutschland zu einer Klage entschlossen. Die Unternehmen scheuten die hohen Kosten eines Rechtsstreits, der sich nach dem Streitwert richtet. Früheren Angaben zufolge können die Kosten für den Rechtsstreit mittlere zweistellige Millionenbeträge erreichen.

Mobilcom hatte seine UMTS-Lizenz Ende 2003 freiwillig an die Regulierungsbehörde zurückgeben, da das Unternehmen die Verpflichtungen zum Ausbau des UMTS-Netzes nicht erfüllt hatte. Je eine Lizenz besitzen der größte deutsche Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone  , die KPN   -Tochter E-Plus, die MMO2  -Tochter O2 Deutschland und das inzwischen faktisch eingestellte Gemeinschaftsunternehmen Quam.

Berlin an Büdelsdorf: Ihr habt keine Chance

Mobilcom-Chef Thorsten Grenz sagte, er rechne mit weiteren Klagen. Es sei derzeit aber nicht bekannt, wer sich anschließen werde. Die Verfahrensdauer könne er nur grob schätzen. Der Mobilcom-Rechtsanwalt rechne mit bis zu sieben Jahren. Zunächst einmal würden sich die deutschen Gerichte wie die Gerichte in Großbritannien und Österreich verhalten und die Klage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Bis zu einer Entscheidung dort könnten zwei Jahre vergehen. Dieses Gericht werde aber nur grundsätzlich entscheiden, ob eine Umsatzsteuerpflicht gegeben sei. Nach Erhalt des Urteils müsse Mobilcom den deutschen Rechtsweg beschreiten. Hier sei bis zu einer Entscheidung ein Zeitraum von fünf Jahren durchaus denkbar, sagte der Anwalt.

Das Bundesfinanzministerium teilte mit, man sehe der Klage gelassen entgegen. Bei der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen habe es sich um einen hoheitlichen Akt und nicht um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft gehandelt, wiederholte ein Sprecher des Ministeriums die Ansicht der Berliner Politik.

Die Mobilcom-Aktie legte am Donnerstag bei behauptetem Markttrend 0,8 Prozent auf 15,63 Euro zu.