Unklare Signale - DER SPIEGEL
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Unklare Signale

Wer ist schuld am Unglück von Brühl - die Bahn oder der Lokführer?
• aus DER SPIEGEL 8/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Zwei Wochen nach dem Zugunglück von Brühl ist die Schuldfrage noch immer ungeklärt. Wieso fuhr der Lokführer 120 Stundenkilometer, obwohl doch nur 40 erlaubt waren?

Die Signale seien eindeutig gewesen, behauptet die Bahn. Am Güterbahnhof Brühl, weit vor der Unfallstelle, zeigte das Hauptsignal auf Halt. Das Zusatzsignal Zs1, drei weiße Lichter in Form eines großen A, erlaubte jedoch die Vorbeifahrt »mit höchstens 40 km/h über den anschließenden Weichenbereich«, so die Vorschrift, »bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals«.

Doch am Freitag vergangener Woche bestätigte das Eisenbahn-Bundesamt, dass auch falsche und verwirrende Signale sowie weitere fehlerhafte Hinweise den Lokführer des Nachtexpresses D 203 durchaus irritiert haben könnten. Es handele sich zwar nicht um Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, aber um Abweichungen vom »unternehmenseigenen Regelwerk und Schreibfehler«.

Unklar ist zunächst das Heft der Langsamfahrstellen, kurz La genannt, das jeder Lokführer vor Fahrtantritt einsieht. Danach durfte zwischen Kilometer 13,5 und 13,6 im Bahnhof Brühl das durchgehende Hauptgleis maximal mit Tempo 90, in der Gegenrichtung mit Tempo 120 durchfahren werden.

Weil der Zug bereits im davor liegenden Bahnhof Kalscheuren auf das Gegengleis geleitet worden war, schien folglich Tempo 120 erlaubt.

Eine solche La ist nur eine Vorschau, sie kann ständig geändert werden und ersetzt keine Befehle. Änderungen waren tatsächlich auch vorgesehen. Nach der Betriebsanweisung »Betra 80115« an die Fahrdienstleiter im Netzbereich Bonn sollten alle Lokführer in der fraglichen Zeit über die vorgesehene Umleitung von dem Hauptgleis 2 auf das Nebengleis 3 im Bahnhof Brühl per Zugfunk verständigt werden.

Das ist offensichtlich nicht geschehen, stellte das Amt fest. Ist der Funkverkehr gestört, so die Vorschriften der Bahn, müsste der Zug eigentlich gestoppt und dem Lokführer ein schriftlicher Befehl übergeben werden. Weil beides unterlassen wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen eine Fahrdienstleiterin im Stellwerk Brühl.

Außerdem ist unklar, ob die Baustelle im Bahnhof Brühl überhaupt ordnungsgemäß abgesichert oder sogar falsch beschildert worden war. Denn die dort aufgestellte Langsamfahrscheibe galt nur für die Hauptgleise. Es war ein dreieckiges gelbes Zeichen mit der Zahl Neun. Diese Zahl signalisiert den Lokführern, dass der zehnfache Wert als Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist, also Tempo 90.

Tatsächlich erlaubt war aber nur Tempo 40, denn seit den Signalen am Güterbahnhof gab es kein weiteres Hauptsignal. Die Scheibe mit der Zahl Neun hätte eigentlich erst nach Ende der Bauarbeiten aufgestellt werden sollen, erklärte ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes.

Die Langsamfahrscheibe wurde wieder entfernt, nachdem etliche Züge über die ausgewechselte Weiche gefahren sind. Deshalb kam in der vergangenen Woche der Verdacht auf, die Unfallstelle sei falsch beschildert gewesen - und die Bahn hätte die Beweise nach dem Unglück beseitigt. WOLFGANG BITTNER

Wolfgang Bittner
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