Handel Unsachlich beeinflußt
Der erste Arbeitstag im neuen Jahr begann für den Münchner Einzelhandelsmanager Hermann Rückl mit einer unangenehmen Überraschung: Dem Geschäftsführer des Textilhauses Beck wurde eine einstweilige Verfügung des örtlichen Landgerichts überreicht.
Den zweiseitigen Beschluß hatte die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erwirkt. Er stoppte einen vielversprechenden Modellversuch, den Rückl zwei Monate zuvor gestartet hatte.
Die Beck-Manager erstatteten Kunden aus der Region 1,50 Mark, wenn sie mit U- oder S-Bahn anreisten. Die Besucher mußten lediglich eine gültige Tageskarte des Münchner Verkehrsverbundes vorweisen und für mindestens 20 Mark einkaufen.
Mit dem neuen Service wollte Rückl Kunden anlocken. Gleichzeitig erschien ihm die Idee geeignet, den Autoverkehr in der Innenstadt einzudämmen.
Doch nun, nach dem Beschluß des Landgerichts, müssen die Beck-Angestellten wieder den vollen Preis kassieren. »Viele Käufer und Käuferinnen«, klagt Rückl, »sind total verwirrt.« Auch Fachleuten leuchtet nur schwer ein, warum der Nachlaß für Nahverkehrsbenutzer gesetzeswidrig sein soll.
Schon seit Jahren bieten große Kaufhäuser und Discounter Besuchern, die mit dem Auto kommen, billige Parkplätze. Andere Händler tun sich mit Besitzern benachbarter Tiefgaragen zusammen und vergüten deren Parkscheine. Mitunter halten die Händler sogar kostenlos Abstellplätze bereit.
Die Idee, die Fahrpreise öffentlicher Verkehrsmittel teilweise zu erstatten, liegt deshalb nahe. Bundesweit, so schätzen Experten, machen das inzwischen über 1000 Einzelhändler in rund 40 Städten. Bundesumweltminister Klaus Töpfer wirbt auch dafür.
Doch die Preisnachlässe stoßen auf erbitterten Widerstand der selbsternannten Wettbewerbswächter. Hinter dem Verein aus Bad Homburg stehen Handels- und Handwerkskammern, Verbände sowie 750 Firmen.
Die Lobbyisten überziehen Läden, die Nahverkehrskarten vergüten, immer wieder mit Abmahnungen und Unterlassungsbegehren. Auch die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, der Spitzenverband der Branche, bekämpft die Rabatte.
Die Haltung der Fachleute scheint auf den ersten Blick paradox. Kleine Händler und Kaufhäuser, die sich für saubere Luft einsetzen, werden abgestraft. Die großen Warenhäuser dagegen, die mit ihren Abstellflächen zusätzlich Autos anziehen, kommen ungeschoren davon.
Der vermeintliche Widerspruch ist leicht zu erklären. Die Spitzenverbände werden von Branchenriesen dominiert. Die wollen sich lästige Konkurrenten vom Leibe halten. Das komplizierte bundesdeutsche Wettbewerbsrecht hilft ihnen dabei. Dessen vertrackte Vorschriften sind für kleine Einzelhändler kaum zu durchschauen. Deshalb übersehen sie oft wichtige Bestimmungen, wenn sie Bus- und Bahnbenutzern Einkaufsnachlässe gewähren. Hier haken die Anwälte der Wettbewerbswächter ein.
So dürfen Geschäftsleute bestimmte Verbrauchergruppen nicht bevorzugen. Genau das aber taten die Beck-Manager. Sie gewährten nur Kunden aus dem Umland Rabatt. Stadtbewohner dagegen gingen leer aus.
Die Händler müssen auch aufpassen, wieviel Rabatt sie gewähren. Gratis-Tickets dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers bis auf wenige Ausnahmen überhaupt nicht verteilt werden. Möchten Ladenbesitzer Bus- und Bahnfahrer besserstellen, dürfen sie höchstens drei Prozent von der Rechnung abziehen.
Die Beck-Manager setzten sich auch über diese Vorschrift großzügig hinweg. Sie erstatteten ihren Kunden bis zu siebeneinhalb Prozent.
Vollends problematisch wird es, wenn ein Händler damit wirbt, daß er S-Bahn- oder Straßenbahntickets vergütet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf in Inseraten nicht an das Umweltbewußtsein der Verbraucher appelliert werden. Die Kunden, so die Richter, könnten sonst in ihrer Kaufentscheidung »unsachlich beeinflußt werden«.
In der Praxis sind die Auflagen kaum zu erfüllen. »Will ich alle Kunden gleich behandeln«, meint Beck-Geschäftsführer Rückl, »müßte ich strenggenommen selbst Fußgängern einen Beitrag zum Besohlen ihrer Schuhe bezahlen.« Auch Radfahrer, rügt er, hätten einen Anspruch auf Ausgleich für den Abrieb ihrer Reifen.
In einem Musterprozeß wollen die Münchner nun Klarheit. Gleichzeitig wollen sie die Richter zwingen, das strenge Wettbewerbsrecht zu lockern.
Die Chancen stehen nicht schlecht. Bereits in einem früheren Verfahren hatten die BGH-Richter einen möglichen Kompromiß angedeutet. Sollten Umweltrabatte in der Branche üblich werden, argumentierten die Juristen, sei dagegen nichts einzuwenden.
Die Richter können nun zeigen, ob sie zu ihrer Entscheidung stehen. In München nämlich ist das Rabattsystem bereits üblich: 130 Einzelhändler beteiligen sich an dem Modellversuch. o