Abgasaffäre: Deka wird Musterkläger gegen VW - DER SPIEGEL
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Abgasaffäre Sparkassentochter Deka führt Klagen gegen VW an

Wegen Kursverlusten infolge der VW-Abgasaffäre fordert allein die Deka Investment rund 265 Millionen Euro. Nun wurde die Sparkassentochter zum Musterkläger für rund 1500 weitere Verfahren bestimmt.
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Foto: BENOIT TESSIER/ REUTERS
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Im Verfahren zu Aktionärsklagen im VW-Abgasskandal ist die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment zum Musterkläger ernannt worden. Alle weiteren Kläger seien Beigeladene des Verfahrens, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit.

Deka macht den Angaben zufolge unter den 1470 Anlegerklagen mit rund 265 Millionen Euro die höchsten Ansprüche geltend. Ein weiteres Kriterium für die Auswahl sei die Eignung, ein Musterverfahren angemessen zu führen und die Interessen anderer Beteiligter dabei zu berücksichtigen. Deka wird von der Kanzlei TILP Litigation vertreten.

Insgesamt geht es bei den rund 1470 Klagen um eine Schadenssumme von 1,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus seien etwa 70 weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG   beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen liegt bei rund 1540 Fällen und einer Summe von etwa 8,8 Milliarden Euro.

Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern möglich

Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Kurs von VW-Aktien steil nach unten gerauscht, zeitweise verloren Vorzugsaktien des Konzerns fast die Hälfte ihres Wertes. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen.

Echte Sammelklagen wie im US-Recht gibt es in Deutschland zwar nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht aber die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können.

Weitere Ansprüche könnten binnen sechs Monaten ab Bekanntgabe des Musterverfahrens im Bundesanzeiger schriftlich angemeldet werden, gab das Oberlandesgericht bekannt. Dabei müssten sich die Kläger von ihrem Anwalt vertreten lassen. Die Anmeldung der Ansprüche hemme die Verjährung bis zum Abschluss des Musterverfahrens.

Wegen der Abgasaffäre laufen gegen Volkswagen in vielen Ländern Verfahren. Erst am Mittwoch hatte Australien angekündigt, nach VW nun auch die Konzerntochter Audi zu verklagen.

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dab/dpa