Atomausstieg Landgericht weist Millionenklage von E.on ab
E.on-Zentrale in Essen
Foto: Ina Fassbender / REUTERSDer Energieriese E.on hat trotz der Zwangspause zweier Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Landgericht Hannover hat eine Klage über rund 380 Millionen Euro abgewiesen.
Geklagt hatte die inzwischen in PreussenElektra umbenannte E.on Kernkraft GmbH. Sie wandte sich gegen die von Bayern und Niedersachsen 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesrepublik.
Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorunglücks an der japanischen Ostküste sieben deutsche Meiler herunterfahren lassen. Nach dem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022.
E.on sieht sich bei Isar 1 und Unterweser enteignet und verlangt daher eine Entschädigung. "Ich erwarte Gerechtigkeit", hatte Konzernchef Johannes Teyssen im Frühjahr zu den Atomklagen bei der Vorlage seiner Jahreszahlen gesagt. Diese waren - nicht zuletzt wegen der Folgen der Energiewende - tiefrot. Die deutschen Energieriesen suchen seit dem Start des Atomausstiegs neue Geschäftsmodelle.
In der mündlichen Verhandlung Ende April hatte der Vorsitzende Richter in Hannover, Martin Schulz, bereits Zweifel an der E.on-Position angemeldet. Schließlich habe sich E.on 2011 gegen die möglicherweise rechtswidrigen Staatsauflagen nicht gewehrt. Wer nicht klage, könne nicht nachträglich Schadensersatz verlangen, sagte Schulz.
Auch in den bisherigen Verfahren zu dem 2011 verhängten Atom-Moratorium hatten sich die Gerichte eher zurückhaltend gezeigt: In Essen korrigierte das Gericht Ende 2015 den Schadensersatzanspruch von RWE noch vor der Entscheidung deutlich nach unten, in Bonn kassierte der EnBW-Konzern im Februar 2016 sogar eine glatte Abweisung.