Stromdiscounter Branchenverband BDEW warnt vor Care Energy
Werbeplakat mit Care-Energy-Chef Kristek: "Geschäftsmodell unklar"
Foto: OBS/mk-group Holding GmbHHamburg - Zweifel am Geschäftsmodell von Care Energy gibt es schon länger - nun hat sich auch der oberste Verband der Energiebranche kritisch über den Hamburger Billigstromanbieter geäußert. "Wie sich das Geschäftsmodell finanziert, ist unklar", konstatiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem Rundschreiben an seine gut 1800 Mitglieder. "Die Netzbetreiber sind aus Vorsorgegründen gut beraten, ihre Netzentgeltforderungen so weit wie möglich insolvenzfest zu gestalten."
Die Firmengruppe wies die Vorwürfe in einer langen Replik zurück. Die Darstellung sei "falsch und geschäftsschädigend", man wolle juristisch gegen den BDEW vorgehen. Das Schreiben des BDEW sowie die Replik des Unternehmens liegen SPIEGEL ONLINE vor.
Die Care-Energy-Gruppe verkauft ihren Strom für 19,90 Cent die Kilowattstunde - und unterbietet die Konkurrenz damit im Schnitt um 40 Prozent. Der Anbieter liefert nach eigenen Angaben an mehr als 250.000 Kunden. Zuletzt hatte es Zweifel gegeben, ob das Geschäftsmodell der Firmengruppe tragfähig ist - zumal das Unternehmen drei der vier großen Übertragungsnetzbetreibern seit Monaten keine Ökostromumlage zahlt.
Amprion, Tennet und 50 Hertz hatten eine Firma der Care-Energy-Gruppe - die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG - verklagt, weil die für einen längeren Zeitraum keine Umlage für Ökostrom gezahlt hatte. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen pochen die drei Übertragungsnetzbetreiber derzeit auf Nachzahlungen in Höhe von acht bis zehn Millionen Euro.
Care Energy dagegen argumentiert, die mk-energy sei nicht der Letztverbraucher des Stroms und deshalb laut Paragraf 37, Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht verpflichtet, die Umlage zu zahlen. Die Netzbetreiber hätten ihre Rechnung "an die falsche Firma geschickt", sagte Care-Energy-Chef Martin Kristek Mitte Mai auf einer Pressekonferenz . Branchenkennern zufolge versucht der Anbieter eine Rechtslücke auszunutzen: Er wickle seine Geschäfte über eine verschachtelte Firmenkonstruktion ab, in der keines der Tochterunternehmen umlagepflichtig sein soll.
Hamburger Gericht deutet Zahlungspflicht an
Der Streit über ausstehende Zahlungen beschäftigte am Donnerstag das Landgericht Hamburg. Die Richterin habe zum Ende der Verhandlung "durchblicken lassen, dass sie den Zahlungsanspruch von Amprion für begründet hält", berichtete ein Prozessteilnehmer SPIEGEL ONLINE. Sie habe Care Energy "einen Vergleich über Zahlung der vollen Forderungssumme" angeraten. Eine der Firmen der Unternehmensgruppe sei in jedem Fall umlagepflichtig.
Die Firma wies dies zurück. Das Verfahren sei "inhaltlich in einem so frühen Stadium", dass eine klare Richtung nicht erkennbar sei, sagte ein Sprecher. Er verwies zudem auf Urteile der Landgerichte Mühlhausen (AZ 1 HK O 43/12) und Erfurt (AZ 2 HKO 53/ 12) aus dem vergangenen Jahr, laut denen verschiedene Unternehmen der mk-group keine Letztverbraucher seien. Das Landgericht Hamburg will sein endgültiges Urteil am 25. Juli verkünden. Nach Einschätzung des Care-Energy-Sprechers wird die Letztverbraucherfrage von einer höheren gerichtlichen Instanz geklärt werden müssen.
Ein Übertragungsnetzbetreiber erwägt derweil schon eine neue Klage. Denn die Unternehmensgruppe will bald auch Solaranlagen direkt bei den Endkunden auf dem Grundstück betreiben und deren Strom den jeweiligen Endkunden direkt zur Verfügung stellen. Auch in diesem Fall dürfte nach Einschätzung des Übertragungsnetzbetreibers auf die erzeugten und gelieferten Strommengen EEG-Umlage anfallen.
Eine Reihe von Netzbetreibern hat gegen Care Energy offenbar bereits Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Laut "Handelsblatt" schrieb der Energierechtler Lutz Freiherr von Hirschberg Care Energy am Mittwoch, seine Mandanten, mehr als drei Dutzend Netzbetreiber, würden Care Energy nur noch gegen Vorkasse beliefern. Sollte Care Energy nicht zustimmen, werde Hirschberg eine "belastbare Bonitätsauskunft einfordern".