BGH-Urteil: Badenia-Verfahren müssen neu aufgerollt werden - DER SPIEGEL
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BGH-Urteil Badenia-Verfahren müssen neu aufgerollt werden

Die Badenia Bausparkasse hat im Streit um sogenannte Schrottimmobilien eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof kassiert. Bereits erhobene Schadenersatzansprüche müssen neu geprüft werden - die Verfahren gehen also in eine neue Runde.
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Karlsruhe - Die Bausparkasse Badenia hat laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Käufer von sogenannten Schrottimmobilien getäuscht. Sie habe sie nicht ausreichend über die Höhe von Provisionen informiert, die bei der Vermittlung der Wohnungen anfielen, befanden die Richter am Dienstag (Az.: XI ZR 220/08).

Damit widersprach der BGH vorherigen Entscheidungen, wonach die Badenia ihre Aufklärungspflicht nicht vernachlässigt habe. Acht Fälle müssen nun bei den zuständigen Gerichten neu verhandelt werden. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers empfahl der Badenia einen außergerichtlichen Vergleich.

In allen am Dienstag verhandelten Fällen hatten die Kunden die Bausparkasse auf Rückabwicklung ihrer Kaufverträge verklagt. Sie hatten in den neunziger Jahren über Vermittlerfirmen sogenannte Schrottimmobilien gekauft, die mit Bausparverträgen der Badenia finanziert werden sollten. Nach den damals bundesweit verwendeten Formularen sollten die Vermittler angeblich nur rund fünf Prozent des Kaufpreises als Provision erhalten. Tatsächlich waren es nach BGH-Angaben jedoch mindestens 15 Prozent.

Wo die Formulare verwendet worden seien, hätten die Vermittler durch Verschweigen der tatsächlichen Provisionen Aufklärungspflichten verletzt, urteilte der BGH nun. Der Badenia sei dies zuzurechnen, da sie mit den Vermittlern zusammengearbeitet habe. Die Kunden hätten folglich Anspruch auf Rückabwicklung. In den vom BGH entschiedenen Fällen müssen die Vorinstanzen jetzt aber noch klären, welche Formulare genau im Umlauf waren.

Nach Angaben eines Klägeranwalts haben in den Neunzigern insgesamt 8600 Kunden Schrottimmobilien über die Badenia finanziert. Bislang klagten demnach 2000 Kunden, die Klagefristen laufen zum Jahresende aus.

can/dpa/Reuters

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