Daimler wegen angeblichen Abgas-Schwindels in der Werbung vor Gericht - DER SPIEGEL
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Klage der Umwelthilfe Irreführende Werbung? - Daimler muss vor Gericht

Hat der Autohersteller Daimler Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der Mercedes-C-Klasse getäuscht? Die Deutsche Umwelthilfe behauptet das. Nun muss ein Gericht den Streit klären.
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Foto: PHILIPPE HUGUEN/ AFP
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Der Autohersteller Daimler   muss sich wegen angeblich irreführender Werbung mit niedrigen Abgaswerten vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Frühjahr eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Am 20. Dezember werde die Klage (Az.: 34 O 21/16 KFH) nun verhandelt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Dabei gehe es um falsche Aussagen zu angeblich minimalen Stickoxid-Emissionen des Diesel-Modells Mercedes-Benz C 220 BlueTEC CDi (Euro 6). Eine Daimler-Sprecherin sagt: "Die Klage halten wir für unbegründet. Wir weisen den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück."

Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH schon im Februar einen Entzug der Typgenehmigung gefordert. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Wagen bei seiner groß angelegten Nachprüfung im April hingegen nicht beanstandet. Die Typgenehmigung ist die Erlaubnis zur Herstellung eines Fahrzeugs.

Die Umwelthilfe kritisiert schon länger einen Mechanismus, der in einigen Dieselmotoren dafür sorgt, dass die Abgas-Nachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird. Ein vom Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags bestelltes Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

msc/dpa

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