Mangelhafte Beratungsprotokolle : BaFin verhängt Bußgeld gegen Banken - DER SPIEGEL
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Mangelhafte Beratungsprotokolle BaFin verhängt Bußgeld gegen Banken

Was tun, wenn der Mitarbeiter in der Bank zur falschen Anlage rät? Für den Fall sollen die Berater eigentlich genaue Protokolle der Gespräche anfertigen. Viele Dokumentationen sind aber mangelhaft - dagegen geht die Finanzaufsicht jetzt vor.
Geldscheine: Bußgeld wegen Verstößen gegen die Protokollpflicht
Geldscheine: Bußgeld wegen Verstößen gegen die Protokollpflicht

Geldscheine: Bußgeld wegen Verstößen gegen die Protokollpflicht

Foto: dapd
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Berlin - Die Bilanz fiel ernüchternd aus: Einnahmen oder Ausgaben wurden falsch dokumentiert, genauso wie Vermögen und Verbindlichkeiten; Angaben zur Risikobereitschaft fehlten gleich völlig. Kurz: Keiner der 50 Bankberater, die vom Verbraucherschutz getestet wurden, hielt die Inhalte der Gespräche ausreichend fest. Das hat jetzt Konsequenzen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in zehn Fällen Bußgeldverfahren gegen Banken wegen Verstößen gegen die Protokollpflicht eingeleitet, wie das "Handelsblatt" berichtet.

In zwei Fällen seien laut einer Sprecherin bereits Bußgelder in Höhe von 18.000 Euro und 26.000 Euro verhängt worden, gegen die sich die betroffenen Banken jedoch zur Wehr setzen. Das maximale Bußgeld in solchen Fällen beträgt 50.000 Euro.

Als Konsequenz aus der Finanzkrise sind Kreditinstitute seit 2010 verpflichtet, die Anlageberatung bei Wertpapierkäufen zu dokumentieren und die Protokolle dem Kunden auszuhändigen. Seit vergangenem Juli müssen Kundenberater von Banken und Sparkassen den Sparern zudem Informationsblätter zu den von ihnen empfohlenen Produkten auszuhändigen. Diese sogenannten Beipackzettel sollen erkennbar machen, welche Kosten und Risiken mit einer Geldanlage verbunden sind - in vielen Fällen werden diese Blätter aber noch nicht vergeben.

Die Mängel seien deshalb so problematisch, schreiben die Verbraucherzentralen, weil die Protokolle für Bankkunden die einzige Möglichkeit seien, eine Falschberatung nachzuweisen. Banken wiederum hätten ein Interesse daran, die Beratungsprotokolle so zu gestalten, dass die Haftungsrisiken minimiert würden.

vks/dpa