Philippsburg darf wieder ans Netz - DER SPIEGEL
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Nach vorgetäuschten Kontrollen Ministerium lässt Philippsburg wieder ans Netz

Am Atomkraftwerk Philippsburg wurden Sicherheitsprüfungen nur vorgetäuscht. Nach einer Untersuchung darf das AKW nun wieder ans Netz - allerdings gelten strengere Auflagen.
Leitstand des Kernkraftwerks Philippsburg
Leitstand des Kernkraftwerks Philippsburg

Leitstand des Kernkraftwerks Philippsburg

Foto: Uli Deck/ dpa
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Das Atomkraftwerk im baden-württembergischen Philippsburg darf nach einer Überprüfung wegen vorgetäuschter Sicherheitstests wieder ans Netz gehen.

Das baden-württembergische Umweltministerium teilte mit, es habe seine Überprüfung zum Umgang des Betreibers EnBW mit den Vorkommnissen abgeschlossen. Das Ministerium zeigte sich damit zufrieden und erklärte, in dieser Hinsicht stehe einem Wiederanfahren des Atomkraftwerks nichts mehr im Wege.

Der Block 2 des Kraftwerks Philippsburg ist allerdings derzeit nicht am Netz, weil er sich in der turnusmäßigen Revision befindet. Im April hatte EnBW mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter eines externen Dienstleisters die Überprüfung von Messeinrichtungen des Strahlenschutzes nur vorgetäuscht hatte. Bei näherer Untersuchung des Vorfalls wurde auch entdeckt, dass Prüfprotokolle vordatiert wurden, um verpasste Termine zu vertuschen. Das Umweltministerium, das für die Atomaufsicht zuständig ist, hatte deshalb zunächst verboten, den Reaktor wieder anzufahren.

Strengere Auflagen

Die Atomaufsichtsbehörde hatte ihre Zustimmung zum Wiederanfahren des Reaktors nach Angaben des Umweltministeriums daran geknüpft, dass EnBW dafür sorgt, dass ein Auslassen von Sicherheitstest "praktisch ausgeschlossen ist oder sehr schnell bemerkt wird". Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Grüne) sagte: "Ich bin froh, dass die EnBW unsere Anordnung so rasch umgesetzt hat."

Die wesentliche Änderung ist den Angaben zufolge, dass künftig immer mindestens zwei Zuständige die Prüfungen vornehmen und auf einem Prüfprotokoll bestätigen müssen. Zudem müssen den Protokollen Nachweise für die durchgeführte Prüfung beigelegt werden.

brt/dpa/AFP