Pleite-Prozess Ex-Kanzler Schröder soll vor Kirch-Tribunal treten
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder: Treffen im Hinterzimmer?
Foto: Krafft Angerer/ Getty ImagesMünchen - Sein Lebenswerk hat er verloren, doch Leo Kirch schafft es noch, reichlich Prominenz vor dem Münchner Oberlandesgericht antanzen zu lassen. Am Donnerstag verteidigte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sein Institut gegen Kirchs Vorwürfe. Und der nächste prominente Zeuge steht schon fest: Die Richter beschlossen, Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zu laden. Er soll dazu beitragen, eine mögliche Mitverantwortung der Bank an Kirchs Pleite aufzuklären.
Schröder hatte sich kurz vor der Kirch-Pleite im Jahr 2002 mit dem damaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer und anderen Managern zu einem vertraulichen Gespräch getroffen, in dem es auch um die Zukunft des Kirch-Konzerns gegangen sein soll. Kirchs Anwalt Wolf-Rüdiger Bub sagte am Rande der Verhandlung, bei dem Gespräch "im Hinterzimmer" sei der angeschlagene Konzern des einstigen Medien-Moguls aufgeteilt worden.
Leo Kirch hat die Deutsche Bank auf 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Er wirft dem Institut vor, seinen Medienkonzern gezielt in die Enge getrieben zu haben, um ein lukratives Beratungsmandat für die Zerschlagung der Gruppe zu erhalten. Im Prozess geht es unter anderem um ein Interview von Ex-Chef Breuer, in dem sich dieser skeptisch über die finanzielle Lage der Kirch-Gruppe geäußert hatte. Breuer hat die Äußerungen mittlerweile vor Gericht bedauert.
Ackermann wies jedoch ebenso wie sein Vorgänger Breuer den Vorwurf zurück, die Deutsche Bank habe Kirch gezielt in Bedrängnis bringen wollen. "Ich gebe offen zu: Ich wollte kein Mandat von Herrn Kirch", sagte Ackermann. Er bestritt, dass der Bankvorstand im Januar 2002 beschlossen habe, Kirch um einen Beratungsauftrag zu bitten. Es habe bei einer Vorstandssitzung Ende Januar 2002 keinen entsprechenden Beschluss gegeben. Er sei als damaliger Investmentvorstand auch nach der Sitzung nicht aktiv geworden. "Das ist für mich der beste Beweis dafür, dass es insoweit keinen Beschluss gab."
Zehn Stunden für hunderte Fragen
Das Gericht sieht im Protokoll zu der Sitzung jedoch einen Widerspruch zu Aussagen Ackermanns auf der Hauptversammlung von Deutschlands größtem Geldhaus im Mai 2007. Dort hatte es geheißen, die Deutsche Bank habe damals den Beschluss gefasst, an Kirch heranzutreten und vorzufühlen, ob er sich eine Beratung vorstellen könne. Ackermann räumte ein, nicht alle Antworten auf der Hauptversammlung seien ausreichend detailliert gewesen. Die Bank werde regelmäßig mit hunderten Fragen konfrontiert und habe sich dafür bei der Hauptversammlung rund zehn Stunden Zeit genommen.
Vor Ackermann sagte auch Deutsche-Bank-Aufsichtsratschef Clemens Börsig aus. Er bestritt dabei ebenfalls ein Komplott gegen Kirch. Die Bank habe sich nur für den Fall an den Unternehmer wenden wollen, dass Dritte mit Interesse an seinem Medienkonzern künftig an die Bank herangetreten wären.
Der Bundesgerichtshof sprach Kirch wegen des Interviews mit Breuer einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch zu, den Kirch aber im Einzelnen in Prozessen begründen muss. Er fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe. Ein vom Gericht angeregter Vergleich, nach dem die Deutsche Bank 775 Millionen Euro zahlen sollte, kam nicht zustande.