Umstrittene Praxis Post darf im Streik weiter Beamte einsetzen
Briefkästen der Post: Freiwilliger Einsatz von Beamten im Streikfall erlaubt
Foto: Julian Stratenschulte/ dpaIm Tarifstreit mit der Gewerkschaft Ver.di kann die Deutsche Post einen Etappensieg verbuchen. Das Unternehmen darf weiter Beamte als Ersatz für streikende Angestellte einsetzen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn und wies damit eine Klage der Gewerkschaft zurück.
Die Gewerkschaft sieht die Beamten als Streikbrecher und wollte ihren Einsatz für bestreikte Tätigkeiten ganz verbieten lassen. Das Gericht folgte der Klage nicht. Es berief sich auf eine Präzedenzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993, nach der nur der "zwangsweise" Einsatz von Beamten bei Angestelltenstreiks der Post untersagt ist. Freiwillige Einsätze seien dagegen nach Auffassung des Bonner Arbeitsgerichts erlaubt, sagte der Vorsitzende Richter.
Ver.di behielt sich vor, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die Streiks in dem Tarifkonflikt gingen am Dienstag vor allem in Nord- und Ostdeutschland weiter. Die Auswirkungen seien aber weiter überschaubar, teilte die Post mit.
Neben ihren rund 140.000 Angestellten hat die Post etwa 38.000 Beamte, die nicht streiken dürfen und während der Streiks im Rahmen von Notfallplänen immer wieder auch für Arbeiten von streikenden Angestellten-Kollegen eingesetzt werden. Die Gewerkschaft sieht darin die Durchschlagskraft der Streiks und damit ihre gesetzlich geschützten Rechte eingeschränkt.
In dem Tarifkonflikt fordert Ver.di eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie 5,5 Prozent mehr Geld. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 1. und 2. Juni in Berlin statt.