Schadensersatz-Prozess: Deutsche Bank triumphiert über Leo Kirch - DER SPIEGEL
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Schadensersatz-Prozess Deutsche Bank triumphiert über Leo Kirch

Niederlage für Leo Kirch: Der einstige Medienmogul ist vor Gericht erneut mit einer Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank gescheitert. Doch der 84-Jährige will Berufung einlegen - und soll seinem Intimfeind, dem Banker Rolf Breuer, schon bald persönlich gegenübertreten.
Leo Kirch (2009): Erbitterter Kampf gegen die Deutsche Bank
Leo Kirch (2009): Erbitterter Kampf gegen die Deutsche Bank

Leo Kirch (2009): Erbitterter Kampf gegen die Deutsche Bank

Foto: Alexandra Beier / REUTERS
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Leo Kirch

Deutschen Bank

München - Vor acht Jahren ging der Medienkonzern von pleite. Doch für den 84-Jährigen ist das Thema noch längst nicht erledigt. Er wirft der vor, sein Medienimperium in den Untergang getrieben zu haben. Erbittert kämpft er vor Gericht gegen das Geldhaus um Schadensersatz - und musste nun eine empfindliche Niederlage einstecken.

Das Landgericht München wies die Schadensersatzklage des Medienunternehmers gegen die Deutsche Bank und den ehemaligen Vorstandschef Rolf Breuer vollständig ab. Kirch hatte von der Bank 1,3 Milliarden Euro plus Zinsen gefordert. Indem Breuer im Februar 2002 in einem Fernsehinterview seine Kreditwürdigkeit bezweifelt habe, habe er ihn in die Pleite getrieben, begründet Kirch seinen Anspruch.

Breuer hatte damals gesagt: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Am 8. April 2002 meldete die KirchMedia Insolvenz an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kirch 2006 zwar grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch zuerkannt, sofern er den Schaden konkret beweisen und die Höhe beziffern könne, weil die Deutsche Bank ihre Pflicht als Kreditgeberin verletzt habe. Aber der BGH begrenzte den möglichen Schadenersatzanspruch auf die Print Beteiligungs GmbH, in der Kirch seine Beteiligung am Axel-Springer-Verlag gebündelt hatte, weil nur die Print Beteiligung einen Kreditvertrag mit der Deutschen Bank hatte.

Das Landgericht kam jedoch nun zu dem Urteil, dass der Print Beteiligung durch Breuers Interview 2002 kein Schaden entstanden sei. Die Presse habe schon seit Herbst 2001 über die Schieflage des Medienimperiums berichtet. Außerdem hätte die Bank Kirchs Kredit damals jederzeit fristlos kündigen dürfen, weil die als Sicherheit hinterlegten Springer-Aktien unter die vertraglich vereinbarte Grenze abgerutscht waren, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher.

Doch Kirch will nicht aufgeben. "Wir gehen in Berufung", kündigte seine Anwältin Stefanie Rabenauer an.

Kirch soll persönlich auf Breuer treffen

In dem weitverzweigten Rechtsstreit Kirchs mit der Deutschen Bank geht es am Freitag in einem anderen Verfahren weiter. Dann müssen der frühere Medienmogul und Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer als Zeugen persönlich vor dem Oberlandesgericht München erscheinen.

Dabei geht es um eine Schadenersatzforderung von mehr als zwei Milliarden Euro, die 17 Kirch-Tochterfirmen als KGL-Pool gegen die Deutsche Bank eingereicht hatten. Das Landgericht hatte diese Klage ebenfalls rundum abgewiesen, weil die Tochterfirmen keine Verträge mit der Deutschen Bank gehabt hatten. Insgesamt geht es in dem Rechtsstreit um Schadenersatzforderungen von 3,5 Milliarden Euro.

mmq/dapd/Reuters