Solarworld: Klage in den USA könnte Überleben gefährden - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Rechtsstreit mit Solarworld Hemlock fordert 800 Millionen Dollar

Der Siliziumlieferant Hemlock hatte Solarworld in den USA verklagt. Der nun geforderte Schadensersatz könnte das Überleben des Bonner Unternehmens gefährden.
Frank Asbeck
Frank Asbeck

Frank Asbeck

Foto: Jan Woitas/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Im Streit um einen Liefervertrag fordert der US-Konzern Hemlock knapp 800 Millionen Dollar Schadensersatz vom deutschen Solarunternehmen Solarworld. Der Siliziumlieferant lege seinen Berechnungen ausstehende Zahlungen von rund 585 Millionen Dollar zugrunde - mit einer jährlichen Verzinsung von zwölf Prozent, hieß es in einer Erklärung des zuständigen US-Gerichts, aus der die Nachrichtenagentur Reuters zitiert.

Damit summieren sich die Forderungen auf 793,5 Millionen Dollar. Richter Thomas L. Ludington hatte Schadensersatzansprüche von Hemlock für berechtigt erklärt und die US-Firma aufgefordert, ihre Forderungen aufzulisten. Sein erstinstanzliches Urteil steht noch aus. Solarworld-Chef Frank Asbeck hatte zuletzt bekräftigt, im Falle einer Niederlage Rechtsmittel einzulegen.

Hemlock hat die Solarworld-Tochter Deutsche Solar verklagt. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um nicht abgenommenes Silizium. In den Boom-Jahren der Solarbranche waren Zellenhersteller bereit, fast jeden Preis für Silizium zu zahlen und schlossen langfristige Verträge. Im Abschwung rächte sich das.

Im Geschäftsbericht warnt Solarworld, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten Summe das Unternehmen in seinem Bestand gefährden würde. Asbeck hatte die liquiden Mittel zuletzt mit rund 183 Millionen Euro beziffert. 2015 verbuchte der Konzern, der seit Jahren Verluste schreibt, bei einem Umsatz von 763 Millionen Euro einen Fehlbetrag von 33,2 Millionen Euro.

Richter Ludington hatte dem Antrag von Hemlock auf ein beschleunigtes Verfahren ohne Jury und weitere Anhörung stattgegeben. Solarworld-Chef Asbeck hatte im Frühjahr erklärt, dass er sich auf einen langen Klageweg einstelle. Er bezweifele, dass im Falle einer Verurteilung die Vollstreckung in Deutschland durchsetzbar sei, da der Vertrag gegen das europäische Kartellrecht verstoße. Das hätten hiesige Rechtsgutachten ergeben.

asa/Reuters