Fahrdienstvermittler Pariser Gericht verurteilt Uber zu 100.000 Euro Geldstrafe
Smartphone mit Uber-App: Der Dienst vermittelt Fahrgäste gegen Provision an Fahrer
Foto: Adam Berry/ Getty ImagesBerlin - Der Fahrdienstvermittler Uber ist in Frankreich zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Das Unternehmen hatte seine Angebote als Mitfahrgelegenheit dargestellt. Aus Sicht des Pariser Gerichts erfülle der Smartphone-Dienst Uber Pop die Voraussetzungen dafür jedoch nicht. Es handele sich dabei um betrügerische Geschäftspraktiken, urteilte das Gericht. Uber muss zudem auf seiner Internetseite darauf hinweisen, dass Fahrern von Uber Pop eine Strafverfolgung droht.
Uber Pop war vor rund einem Jahr in Frankreich an den Start gegangen. Über die Smartphone-App werden Fahrgäste gegen Provision an private Autofahrer vermittelt. In Deutschland hat dagegen das Taxigewerbe geklagt, weil es um seine Einnahmen fürchtet. Zuletzt hatte dasBundeskartellamt Uber jedoch gelobt. Der Fahrdienstvermittler ist bereits in 43 Ländern aktiv. Zu den Geldgebern des kalifornischen Unternehmens gehören Google und Goldman Sachs.
Das Pariser Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es anhand der gefahrenen Kilometer und der im Auto verbrachten Zeit festgelegte Preise gebe, außerdem einen Mindestpreis. Es würden also nicht die Fahrtkosten geteilt - wie es der Idee der Mitfahrgelegenheit zugrunde liegt - sondern letztlich werde eine Fahrt "bezahlt". Das Gericht hielt Uber vor, wissentlich gegen französisches Recht verstoßen und einen "illegalen" Dienst angeboten zu haben.