Unternehmens-Kodex Kommission legt Entwurf vor
Berlin - Nicht nur für vorsätzliche, sondern auch die grob fahrlässige Fehlinformation des Kapitalmarktes sollen Manager und Aufsichtsräte künftig zur Rechenschaft gezogen werden, erklärten Kanzleramtsminister Martin Bury und der Vorsitzende der Kommission Theodor Baums am Dienstag bei Übergabe des Kommissionsberichts. Auch sollten geschädigte Anleger künftig entsprechende Klagen bündeln können. Quartalsberichte sollten zudem obligatorisch und von Wirtschaftsprüfern, deren Unabhängigkeit gestärkt werden solle, durchgesehen werden.
Bury kündigte an: "Die Bundesregierung wird umgehend den zentralen Vorschlag der Kommission aufgreifen und eine Gruppe von Fachleuten mit der Erarbeitung und laufenden Fortentwicklung eines Corporate Governance Kodex beauftragen sowie den rechtlichen Rahmen für dieses neue, flexible Instrument schaffen". Der Kodex selbst solle gesetzlich nicht fixiert werden. Vorgesehen sei, dass ein börsennotiertes Unternehmen einmal jährlich in seinem Geschäftsbericht erklären müsse, ob es sich an den Kodex halte oder aus welchen Gründen es von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex abweiche.
Darüber hinaus plane die Regierung auf Basis des Kommissionsberichts ein "Transparenz- und Publizitätsgesetz". Darin sollen dann unter anderem erhöhte Geheimhaltungspflichten von Aufsichtsräten festgeschrieben werden. In einem weiteren Schritt sei dann eine umfassende Reform des Aktienrechts sowie der Bilanzierungsvorschriften geplant, hieß es einer Erklärung.
Der angesprochene Kodex solle nach Vorstellungen der Kommission unter anderem Vorgaben für eine bessere Arbeit der Aufsichtsräte formulieren, sagte Bury. Dazu zähle zum Beispiel die Beschränkung von Aufsichtsratsmandaten von Managern außerhalb ihres Konzerns auf fünf pro Person. Empfohlen wird auch, dass Aufsichtsräte keine Mandate bei Firmen wahrnehmen dürfen, die mit der betreffenden Gesellschaft in Wettbewerb stehen. Zudem soll der Kodex erweiterte Transparenzstandards setzen, etwa beim Thema Aktienoptionsplänen für das Management oder Aktienbesitz von Mitgliedern in Unternehmensorganen an der jeweiligen Gesellschaft. Auch die Informationspflichten des Vorstands gegenüber den Aktionären sollen erweitert werden.