Urteil Abfuhr für 0190-Dienste
Düsseldorf/Hamburg - Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln braucht die Deutsche Telekom keine Abrechnungen mehr für Anbieter von 0190-, 0180- und 0900-Nummern einzutreiben.
Für die betroffenen Unternehmen ist dies ein schwerer Schlag. Bislang hatten sie die fälligen Gebühren vom Nutzer über die Telekom-Telefonrechnung eingezogen. Jetzt müssen sie ebenso wie die Anbieter von Internet-by-Call-Diensten selbst den Rechnungsdienst übernehmen, wenn sie keine Einigung mit der Telekom erzielen.
Für viele Anbieter aber entfällt damit gleich die komplette Geschäftsgrundlage. Denn auf Grund der geringen Beträge, die jeder einzelne Kunde einbringt, würde bei vielen 0190- und Internet-by-Call-Diensten eine eigene Rechnungsabteilung jeden denkbaren Gewinn auffressen.
Damit nicht genug - auch die wenigen lukrativen Großkunden könnten von der Fahne gehen. Dazu zählen etwa die TV-Sender, für die sie bislang kostenpflichtige Hotline-Dienste unterhalten haben. Sie werden, so die Befürchtung, in Zukunft den Service direkt von der Telekom einkaufen, um die Sicherheit ihrer Einnahmen zu gewährleisten.
Unternehmen wie Talkline oder DTMS sehen in der Entscheidung der Kölner Richter einen Schritt Richtung Remonopolisierung des Telekommunikationsmarktes. "Statt den Wettbewerb zu fördern, hat das Gericht den Wettbewerbern den Boden unter den Füßen weggezogen", sagte Talkline-Geschäftsführer Renatus Zilles gegenüber dem "Handelsblatt". Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würden tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen.
Die Telekom hingegen kann keine Nachteile für Talkline und Co. entdecken. "Anbieter mit einem rechtlich einwandfreien Angebot sollten keine Probleme haben", sagte Telekom-Sprecher Frank Domagala. "Das Urteil wird Transparenz schaffen, für den Markt und für die Kunden. Dagegen können doch auch die 0190-Services nichts haben".
Trotzdem befürchtet Elke Rüther, Sprecherin des Online-Dienstes Freenet: "Das könnte für viele das Aus bedeuten". Ihre Hoffnung sei, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Rechtsmittel einlegen wird.
Behördenchef Matthias Kurth hat bereits seine Unterstützung signalisiert. Er werde gegen den Spruch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen.