Urteil: DHL darf in Leipzig nachts fliegen - DER SPIEGEL
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Urteil DHL darf in Leipzig nachts fliegen

Sieg für DHL: Die Deutsche-Post-Tochter darf an ihrem neuen Drehkreuz in Leipzig uneingeschränkt starten und landen. Das Nachsehen haben die Anwohner, die erfolglos gegen den Dauer-Flugverkehr geklagt hatten.
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Leipzig - Die Flughafen-Anwohner in Leipzig haben eine schwere Schlappe hinnehmen müssen: Sie hatten ein generelles Flugverbot von 22 bis 6 Uhr gefordert, soweit es sich nicht um Transporte von Expressgut handelt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klagen jedoch ab.

Begründung: Das Gericht hielt eine unterschiedliche Behandlung von Express- und allgemeiner Fracht für nicht geboten. Die Luftfracht-Carrier dürften zur besseren Auslastung der Flugzeuge Expressgüter und konventionelle Fracht mischen, hieß es. Mehr noch: Die Richter wiesen auch Klagen gegen den Passagierverkehr am späten Abend und frühen Morgen und gegen Militärflüge ab.

Damit hat DHL einen wichtigen Sieg verbucht. Ende März hatte der Post-Paketdienst den Betrieb in Leipzig aufgenommen. Seither werden dort werktäglich fast 60 DHL-Maschinen abgefertigt und 1500 Tonnen Fracht umgeschlagen. Künftig soll die Menge auf 2000 Tonnen steigen.

Für DHL ging es um viel Geld. Das Unternehmen hat nach Angaben der Post 300 Millionen Euro in Leipzig investiert. Rund 70 Millionen Euro flossen allein in die mit einer Kapazität von 100.000 Sendungen größte Post-Sortieranlage Deutschlands.

Am gestrigen Mittwoch hatte die EU-Kommission eine Millionen-Garantie des Landes Sachsen für den Flughafen Leipzig für unzulässig erklärt. DHL erklärte, trotzdem an dem Standort festzuhalten.

suc/Reuters