Urteil: Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz - DER SPIEGEL
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Urteil Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz

Der Europäische Gerichtshof hat das VW-Gesetz für ungültig erklärt. Das seit 1960 geltende Gesetz, das die Stimmrechte von VW-Aktionären unabhängig von der Höhe der Beteiligung auf 20 Prozent begrenzt, verstoße gegen EU-Regelungen zum freien Kapitalverkehr.
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Luxemburg - Das sogenannte VW-Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr in der EU, urteilte das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), heute in Luxemburg. Die Richter gaben mit ihrem Urteil der EU-Kommission Recht, die im März 2005 gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte.

Die Bundesregierung kündigte eine schnelle Änderung des Gesetzes an. Die vom EuGH beanstandeten Vorschriften würden ab sofort nicht mehr angewendet werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Das VW-Gesetz stammt aus Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW. Für den größten europäischen Autobauer Volkswagen dürfte das Urteil von großer Tragweite sein.

Der EuGH folgte der Argumentation der EU-Kommission, das Gesetz wirke abschreckend auf Investoren und beschränke damit den freien Kapitalverkehr. Die Bundesregierung habe ihre Position, das Gesetz diene dem Arbeitnehmerschutz und der Erhaltung von Arbeitsplätzen, nicht überzeugend begründet.

Das Land Niedersachsen will auch nach dem Fall des VW-Gesetzes an seiner Beteiligung an dem Wolfsburger Autobauer - derzeit 20,8 Prozent - festhalten. "Die niedersächsische Landesregierung verfolgt das Ziel, dass VW ein erfolgreiches Unternehmen mit einer hohen Anzahl verkaufter Produkte und zufriedenen Mitarbeitern mit sicheren Arbeitsplätzen, insbesondere an den niedersächsischen Produktionsstandorten, ist", erklärte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in Hannover. Dies wolle man gemeinsam mit dem anderen Großaktionär Porsche erreichen.

Zur positiven Entwicklung des Unternehmens habe auch die Beteiligung der Porsche AG beigetragen. "Die Volkswagen AG ist durch die Beteiligungen der Porsche AG und des Landes Niedersachsen vor dem Zugriff von Finanzinvestoren geschützt. Gegen Eigentümer mit mehr als 50 Prozent kann man nicht spekulieren", betonte Wulff.

Porsche teilte heute mit, auch künftig solle Niedersachsen als zweitgrößter VW-Aktionär nach Porsche mit zwei Aufsichtsratsmandaten - entsprechend seiner Beteiligung - vertreten sein. Das Land stellt mit Wulff und Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) zwei Aufsichtsräte bei VW.

Porsche wies aber auch darauf hin, dass die Richter in Luxemburg festgestellt hätten, dass das im VW-Gesetz verankerte Recht des Bundes und Niedersachsens, je zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, sobald sie jeweils über mehr als eine VW-Aktie verfügen, ebenfalls europarechtswidrig sei. "Damit gelten für Volkswagen künftig die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt werden", hieß es in der Porsche- Erklärung weiter.

Gericht folgt der Argumentation des Generalanwalts

EU-Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer hatte in seinem im Februar gehaltenen Plädoyer dem Gerichtshof empfohlen, die Regelung als unvereinbar mit dem freien Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt zu erklären. Das Gesetz verstärke "die Stellung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen und verhindere damit jede Beteiligung an der Verwaltung des Unternehmens", hieß es in seinen Schlussanträgen. Der Gerichtshof folgte, wie meist üblich, den Empfehlungen des Generalanwalts.

Experten rechnen nach der Entscheidung mit einer Übernahme des größten europäischen Autokonzerns Volkswagen durch den sehr viel kleineren Sportwagenhersteller Porsche. Als treibende Kraft dabei gilt Porsche-Großaktionär und VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch. Bereits heute verfügt der von Wendelin Wiedeking geführte Stuttgarter Konzern über 31 Prozent der Aktien an VW. Wiedeking sagte in einer ersten Reaktion auf das Urteil, Porsche sei "natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können".

Über ihre Pläne bei VW wollten sich die Stuttgarter heute nicht äußern. "Es gibt keine Entscheidung, wie wir weiter vorgehen. Wir gehen jetzt mit dem Urteil in den Aufsichtsrat, und dann ist es eine Entscheidung des Aufsichtsrats", sagte Porsche-Sprecher Frank Gaube.

Die VW-Aktie   notierte nach der Entscheidung 1,1 Prozent fester bei 182,13 Euro, Porsche-Papiere   legten kräftig zu.

kaz/dpa/ddp/AP

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