Urteil: "FAZ" muss 1,2 Millionen an Becker zahlen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Urteil "FAZ" muss 1,2 Millionen an Becker zahlen

Ohne ihn zu fragen, hatte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" vor fünf Jahren mit Boris Beckers Konterfei geworben. Der Ex-Tennisprofi forderte 2,3 Millionen Euro Schadensersatz, der Zeitungsverlag wollte höchstens 20.000 Euro zahlen. Heute urteilten nun die Richter.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

München - Für die nicht genehmigte und daher unerlaubte Werbekampagne der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" mit seinem Bild bekommt Boris Becker 1,2 Millionen Euro Schadensersatz. Das Landgericht München verurteilte den Zeitungsverlag heute zur Zahlung eines Ersatzhonorars an den Tennisstar.

Die "FAZ" hatte bei der Einführung ihrer Sonntagszeitung 2001 mit einer fiktiven Titelseite geworben, die ein Bild Beckers mit der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling" zeigte.

Damit habe der Verlag den Ex-Tennisstar ungefragt zum Blickfang seiner Werbekampagne gemacht, urteilten die Richter. Die Werbung sei bundesweit auf Plakatwänden, in Bussen, Zeitungsanzeigen und Fernsehspots verbreitet worden. "Der Verlag hat genau auf den Aufmerksamkeitswert abgezielt, en Becker damals hatte", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kaess.

Mit der Verurteilung zu 1,2 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen folgte das Gericht dem Gutachten eines Werbefachmanns. Beckers Forderung von 2,3 Millionen Euro hätte zwar seinem tatsächlichen Werbewert entsprochen, sagte der Sachverständige heute vor Gericht. Da der frühere Tennisstar aber mit der unfreiwilligen Werbung nicht für andere Aufträge blockiert war, sei ein Abschlag von gut 50 Prozent zu rechtfertigen. Der Anwalt der Zeitung, Ulrich Schäfer-Newiger, erklärte dagegen, auch 1,2 Millionen Euro würden nach seiner Auffassung in keinem Verhältnis zu einer etwaigen Persönlichkeitsverletzung stehen.

kaz/dpa/AP