Urteil: Geldeintreiber dürfen nicht mit Gewalt drohen - DER SPIEGEL
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Urteil Geldeintreiber dürfen nicht mit Gewalt drohen

"Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen." Mit Sprüchen wie diesem warb ein Geldeintreiber für seine Inkasso-Dienste. Zu Unrecht, entschied nun das Landgericht Köln: Firmen dürfen nicht mit Gewalt drohen.
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Köln - Ein Geldeintreiber-Unternehmen, das unterschwellig mit Gewaltandrohung wirbt, darf kein Inkasso ausführen. Das entschied das Landgericht Köln und gab damit einer Klage des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) Recht. Gleichzeitig verbot das Gericht einer Firma, Inkasso-Dienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. (Aktenzeichen: 33 O 390/06)

Die Werbung der Firma habe sich an Kunden gerichtet, die beim Eintreiben ihrer Forderungen nicht nur auf rechtsstaatliche Mittel zurückgreifen wollten, erläuterte ein Gerichtssprecher. Werbeaussagen lauteten etwa: "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen." Abbildungen in der Werbung zeigten Männer, "die bestenfalls den Eindruck eines Schlägerkommandos vermitteln".

Die beklagte Firma hatte nach Angaben des Gerichtssprechers argumentiert, sie betreibe kein Inkasso, sondern lediglich Recherchen. Dies sah das Gericht anders.

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sei "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Der Forderungseinzug darf aber nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis betrieben werden - diese liegt nicht vor", sagte der Sprecher zu dem Urteil vom März.

Der BDIU begrüßte das Urteil. "Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen", erklärte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz in einer Mitteilung. "Sie suchen einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern."

wal/dpa