Urteil: Lidl unterliegt im Preisvergleich-Streit - DER SPIEGEL
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Urteil Lidl unterliegt im Preisvergleich-Streit

Eine belgische Supermarktkette hatte damit geworben, insgesamt preiswerter zu sein als die Konkurrenz - und sich dabei ausdrücklich auch auf den Konkurrenten Lidl bezogen. Der deutsche Discounter klagte, landete vor dem Europäischen Gerichtshof - und verlor.
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Luxemburg - Vergleichende Werbung etwa in Supermärkten darf sich auch auf den Preis ganzer Warengruppen beziehen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg klar. Dabei müssen die Verbraucher aber die Möglichkeit bekommen, Einzelheiten des Preisvergleichs einzusehen und zu überprüfen (Aktenzeichen: C-356/04).

Die Supermarktkette Colruyt in Belgien hatte auf ihren Kassenbons behauptet, Kunden, die ein Jahr lang sämtliche "Waren des täglichen Bedarfs" im Wert von 100 Euro pro Woche bei ihr eingekauft hätten, hätten gegenüber anderen Supermärkten oder Discountern 155 bis 293 Euro gespart. Dabei wurden die Wettbewerber konkret benannt, darunter auch Lidl. Welche Produktpreise konkret verglichen wurden, ließ die Colruyt-Werbung offen, verwies aber auf die Website des Unternehmens, wo sich weitere Erläuterungen zu dem Preisvergleich befanden. Lidl Belgium wehrte sich gegen den Vergleich; das belgische Gericht legte die Klage dem EuGH vor.

Der entschied nun erstmals, dass sich vergleichende Werbung nicht nur auf einzelne Produkte, sondern auch auf Produkt-Sortimente beziehen darf. Bei einem Preisvergleich reicht es demnach aus, wenn die Produktgruppe benannt und nicht alle Produkte einzeln aufgelistet werden.

Allerdings dürfe die Auswahl nicht irreführend sein. Zudem müsse die Werbung dann einen Hinweis enthalten, wo die Produktliste und die jeweiligen Preise eingesehen werden können. Die Verbraucher müssten eine einfache Möglichkeit haben, "um die Richtigkeit der Aussage nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen", forderten die Luxemburger Richter. Ob die Colruyt-Werbung zulässig war, soll nach diesen Kriterien nun das belgische Gericht entscheiden.

kaz/AFP/AP

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