Urteil: Telefonverbot für Headhunter - DER SPIEGEL
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Urteil Telefonverbot für Headhunter

Die Zunft der Personalberater steht vor Problemen: Headhunter müssen künftig neue Wege finden, um Führungskräfte abzuwerben.
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Stuttgart/Köln - Anrufe der so genannten Headhunter am Arbeitsplatz sind nicht mehr erlaubt. Ein Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom vergangenen Dezember ist nun bundesweit rechtskräftig, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlruhe. Der BGH lehnte die Berufung eines Personalberaters ab. Headhunter können zwar weiterhin Mitarbeiter anderer Firmen abwerben, aber sie dürfen diese nicht mehr am Arbeitsplatz anrufen.

Durch den Anruf eines Headhunters werde der Funktionsablauf des Betriebs gestört und der Mitarbeiter gerate in einen Loyalitätskonflikt, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Unternehmen werde gegen seinen Willen zum Helfershelfer gemacht.

Ein Betrieb, dessen Mitarbeiter am Arbeitsplatz von einem Headhunter angerufen werden, kann nun Schadenersatz verlangen. Der Personalwerber blockiere das Telefon und halte den Mitarbeiter von seiner Arbeit ab, argumentierte der BGH. Der Versuch einer telefonischen Abwerbung am Arbeitsplatz sei daher wettbewerbswidrig. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater, Jochen Kienbaum, nannte das Urteil in einem Bericht der Zeitschrift "Capital" einen "Schlag ins Kontor".

Geklagt hatte das Gaildorfer IT-Systemhaus Bechtle AG. Die Anrufe eines Personalberaters seien "öfter, als es uns lieb war", bei Mitarbeitern des Unternehmens eingegangen, sagte ein Sprecher am Montag. Betroffen gewesen seien nicht nur "die oberen Etagen", sondern auch Mitarbeiter aus der mittleren Ebene des Dienstleisters.