Urteil: Verfassungsgericht bestätigt Ökosteuer - DER SPIEGEL
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Urteil Verfassungsgericht bestätigt Ökosteuer

Die Ökosteuer ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kühlhausunternehmen und Spediteure, die sich durch die Steuer willkürlich benachteiligt sahen, sind damit abgewiesen.
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Karlsruhe - Die 1999 eingeführte Ökosteuer stelle keine willkürliche Ungleichbehandlung bestimmter Wirtschaftszweige dar, urteilte das oberste deutsche Gericht. Die beiden gewerblichen Kühlhausunternehmen und fünf Speditionen hatten sich durch die Ökosteuer gegenüber vergleichbaren Industrieunternehmen benachteiligt gesehen. Das Gericht entschied dagegen, durch die Steuer seien die Kläger weder in ihren Eigentumsrechten noch in ihrer Berufsfreiheit verletzt. (Az.: 1 BvR 1748/99 und 905/00) 

In der Begründung hieß es, nicht die Spediteure und Kühlhausbetreiber seien Steuerschuldner, sondern die Stromversorger und Inhaber der Mineralöllager, die ihrerseits versuchten, die Verbrauchssteuer abzuwälzen. Ob das angesichts der Abhängigkeit von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelinge, sei ebenso ungewiss wie die Frage, ob die Spediteure und Kühlhausbetreiber die Belastung durch die Ökosteuer nicht ihrerseits an die Kunden weitergeben könnten.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Ökosteuer 1999 für Benzin, Gas und Heizöl erhöht und für Strom eingeführt. Damit sollten einerseits Anreize für Energiesparmaßnahmen geschaffen, aber auch die Beiträge für die Rentenversicherung gesenkt werden. Auch die umstrittene Verknüpfung von Sozialversicherungsbeiträgen und Energiesteuern sei verfassungsgemäß, entschied der Erste Senat des Karlsruher Gerichts.

Der Rechtsstreit ging vor allem um die Ausnahmen für besonders energieintensive Unternehmen. Nach Auffassung der Richter darf dem Schutz wirtschaftlich wichtiger Belange durchaus Vorrang eingeräumt werden. Das produzierende Gewerbe stehe stärker als der Dienstleistungssektor im internationalen Wettbewerb, hieß es. Vergünstigungen bei der Stromsteuer für diese Branchen seien damit als Maßnahme der Wirtschaftslenkung gerechtfertigt. Die Ausnahmen sollten eine Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsposition der in Deutschland produzierten Güter vermeiden, eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts verhindern und einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland entgegenwirken.