US-Speicherchipkartell Infineon zahlt Millionenstrafe
München - Infineon einigte sich mit den Kartellwächtern des US-Justizministeriums. Das Unternehmen bekennt sich nach eigenen Angaben "in einem einzigen und begrenzten Anklagepunkt" schuldig. Er betreffe die Verletzung des US-Kartellrechts bei der Preisbildung im Geschäft mit DRAM-Speicherchips (Dynamic Random Access Memory) zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 15. Juni 2002.
Klagen von Dell und Konsorten
Trotz der Einigung in den USA ist die Angelegenheit für Infineon noch keineswegs ausgestanden. Die EU-Kommission nimmt zurzeit den europäischen Markt für Speicherprodukte unter die Lupe, wo ebenfalls Preisabsprachen vermutet werden. Zudem drohen Infineon zahlreiche Klagen der durch die überhöhten Preise geschädigten Computerhersteller. Dazu gehören Dell , Hewlett-Packard , Apple , IBM sowie Gateway. Der mit dem Fall befasste Generalstaatsanwalt R. Hewitt Pate sagte, dass die Geschädigten vermutlich Zivilklagen einreichen würden, mit denen sie eine Ausgleichszahlung für die ihnen entstandenen geschäftlichen Schäden anstrebten.
Die US-Justiz ermittelt seit Anfang 2002 gegen die großen DRAM-Anbieter. Den Untersuchungen vorausgegangen waren mehrere Monate, in denen die Speicherchips teurer wurden, ohne dass die Nachfrage entsprechend angezogen wäre. Vom Schlussquartal 2001 bis zum ersten Quartal 2002 stiegen die DRAM-Preise auf dem Spot-Markt von 1,50 auf fünf Dollar. Bis Juni schrumpften sie dann wieder auf etwas über zwei Dollar.
US-Justizminister John Ashcroft sagte zu der Einigung mit Infineon: "Von diesem Fall geht das Signal aus, dass Preiskartelle in der Hightech-Branche nicht geduldet werden." Die Beilegung sei die bisher drittgrößte Kartellstrafe, die je verhängt worden sei.