Verbraucherbelästigung: Gericht untersagt Payback Werbe-SMS - DER SPIEGEL
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Verbraucherbelästigung Gericht untersagt Payback Werbe-SMS

Juristische Niederlage für Payback: Die Rabattfirma darf ohne Zustimmung ihrer Kunden keine Werbung per SMS oder E-Mail verschicken. Damit entschied der Bundesgerichtshof in einem wichtigen Punkt im Sinne von Verbraucherschützern.
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Karlsruhe - Payback streitet sich schon seit langem mit Verbraucherschützern über die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. Demnach darf das Rabattsystem ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Kunden keine Werbung per SMS und E-Mail mehr verschicken. Bisher hatte jeder Payback-Kartenbesitzer, der nicht aktiv widersprach, die elektronische Post bekommen.

Das Payback-System für Kaufhäuser, Drogeriemärkte, Tankstellen, Optikerketten, Hotels und andere Dienstleister nutzen insgesamt rund 22 Millionen Haushalte. Den Kunden werden bei Einkäufen Punkte gutgeschrieben, diese können später gegen Prämien oder Warengutscheine eingetauscht werden. Als Gegenleistung verwendet der Payback-Betreiber Loyalty Partner die Kundendaten zu Werbezwecken.

In einer Frage konnte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) allerdings nicht durchsetzen: Loyalty Partner darf generell auch in Zukunft Werbung verschicken - wenn die Kunden dem zustimmen.

Die entscheidende Vertragsklausel bei Payback erklärte der Bundesgerichtshof jedoch in Teilen für unwirksam. Die beanstandete Vorschrift stelle eine "unzumutbare Belästigung" des Verbrauchers dar, heißt es in dem Urteil. In der beanstandeten Klausel geht es unter anderem darum, dass Kundendaten für Werbung und Marktforschung genutzt werden. Die Vorschrift wurde nun insoweit für unwirksam erklärt, als sie sich auf die Nutzung von Kundendaten für Werbung durch E-Mail oder SMS bezieht.

Die gegen den Payback-Rabattverein gerichtete Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte damit in dritter Instanz teilweise Erfolg. Das Oberlandesgericht München hatte in der Vorinstanz die Klage komplett abgewiesen.

wal/AP/ddp