Verfassungsgericht-Entscheidung "Da ist kein Stein auf dem anderen geblieben"
SPIEGEL ONLINE: Frau Hey, die unterschiedliche Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig. Welche konkreten Folgen hat die Entscheidung?
Johanna Hey: Das Verfassungsgericht hat einen Rundumschlag gemacht. Da ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Grundsätzlich gilt: Jede Erbschaft wird in Zukunft einer anderen Bewertung unterliegen als heute - außer Kapitalvermögen, das bleibt so. Es müssen bei vererbten Grundstücken die Werte angesetzt werden, die dem Verkehrswert entsprechen. Das heißt, es muss der Maßstab gelten, was man beim Verkauf des Hauses dafür bekommt. Es geht also um den Marktwert.
SPIEGLE ONLINE: Wer ein Haus erbt, wird mehr zahlen müssen?
Hey: Nicht unbedingt. Interessant ist, dass die Richter nur verlangt haben, dass Grundstücke gleich bewertet werden. Offen gelassen hat das Gericht, ob der Gesetzgeber doch noch Steuervergünstigungen gewährt.
SPIEGEL ONLINE: Bisher war es so, dass Erben sehr unterschiedlich behandelt wurden.
Hey: Ja, das Problem war, dass einige Grundstückserben nur 20 Prozent des Marktpreises ansetzen mussten, bei anderen waren es 80 Prozent. Das war sehr ungerecht. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts muss bei allen die gleiche Basis zugrunde gelegt werden. Es ist also ein Votum für Transparenz.
SPIEGEL ONLINE: Wer wird profitieren, wer wird verlieren?
Hey: Es wird für eine Reihe von Erben zu höheren Belastungen kommen, die bisher unrealistisch niedrige Werte ansetzen konnten.
SPIEGEL ONLINE: Drohen Nachzahlungen an das Finanzamt?
Hey: Nein, alles was in der Vergangenheit liegt, wird nicht angetastet. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2008 Zeit für die Reform. Die Frage ist dann, ob der Gesetzgeber rückwirkend handeln wird. Man muss die Entscheidung des Gerichts aber so verstehen, dass das bisherige Recht solange gilt, bis es eine Neuregelung gibt.
SPIEGEL ONLINE: Und wer profitiert nun?
Hey: Das hängt davon ab, ob der Gesetzgeber die Steuermehreinnahmen, die aus der höheren Bewertung entstehen, über Steuersatzsenkungen zurückgibt.
SPIEGEL ONLINE: Was erwarten Sie?
Hey: Ich denke, dass es dazu kommen wird. Es gibt ja schon konkrete Pläne, unternehmerisches Vermögen noch stärker zu entlasten als bisher. Aber auch die Begünstigung von Grundvermögen hat eine lange Tradition.
SPIEGEL ONLINE: Wer ein Unternehmen erbt, darf sich freuen?
Hey: Es gibt einen Gesetzesentwurf, dass Betriebsvermögen noch viel stärker begünstigt werden soll. Das Verfassungsgericht hat sich in dieser Sache herauslaviert. Es hat freie Hand gelassen, ob der Gesetzgeber das so machen kann.
SPIEGEL ONLINE: Die Idee ist, dass Unternehmen gar keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn die Erben den Betrieb mindestens zehn Jahren fortführen.
Hey: Ja, jeder dachte, dass das Gericht diesen Plänen einen Riegel vorschieben würde. Aber es sieht jetzt so aus, dass der Gesetzgeber seinen Plan umsetzen kann, wenn denn der Marktwert zugrunde gelegt wird.
SPIEGEL ONLINE: Das wäre eine Subvention.
Hey: Stimmt. Aber das Verfassungsgericht hat sich gar nicht dagegen ausgesprochen, sondern gesagt: Ihr könnt subventionieren, wenn es einen tragfähigen Grund gibt. Das ist in der Fachwelt aber sehr umstritten. Schließlich geht kaum ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer gleich in die Insolvenz und ist auf Subventionen angewiesen.
SPIEGEL ONLINE: Bis Ende 2008 muss die Bundesregierung mit einer Neuregelung in Sachen Erbschaftsteuer aufwarten. Wie sollte die aussehen?
Hey: Die Politik muss ein Bewertungsverfahren entwickeln, das zu realitätsgerechten Marktwerten kommt. Das ist die Vorgabe des Verfassungsgerichtes. Keine leichte Aufgabe. Aus meiner Sicht wäre es gut, wenn gleichzeitig der Steuersatz radikal gesenkt wird. Dann kann man immer noch im Einzelfall eine Firma begünstigen - zum Beispiel mit einer Stundung, wenn etwa ein Betrieb die Erbschaftsteuer nicht sofort bezahlen kann.
Das Interview führte Tim Höfinghoff