Verfassungsklage gegen HypoVereinsbank - DER SPIEGEL
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FINANZWIRTSCHAFT Verfassungsklage gegen HypoVereinsbank

• aus DER SPIEGEL 10/2003
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Neuer Ärger für die HypoVereinsbank (HVB): Vor wenigen Monaten hatte der Bundesgerichtshof die Bestellung von Wirtschaftsprüfern durch das Institut im Jahre 1999 für nichtig erklärt. Die Wirtschaftsprüfer von KPMG hatten im Zuge der Fusion von Vereins- und Hypo-Bank das Wertgutachten erstellt. Zugleich aber prüften sie die Abschlüsse der neu entstandenen HVB - was in den Augen des Gerichts einen Interessenkonflikt darstellt. Allerdings hatte das Urteil bislang keine Auswirkungen auf die Bank. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wengert AG, die den Prozess damals gewonnen hatte, ist nun obendrein vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie will erreichen, dass auch die durch die KPMG seither testierten Jahresabschlüsse der inzwischen von Dieter Rampl geleiteten Bank wegen des Interessenkonflikts für nichtig erklärt werden. Außerdem beantragt sie, dass die damaligen Großaktionäre der Hypo, Allianz und Münchener Rück, der klammen HVB Cash zuschießen. Denn beide Konzerne haben einst im Rahmen einer Kapitalerhöhung ihre Hypoaktien zum Wert von 137 Mark in das neue Institut eingebracht - in Wirklichkeit waren die Papiere jedoch praktisch wertlos, wie sich später herausstellte. Nach Meinung der Beschwerdeführer haben die HVB-Vorstände auch Strafvorschriften verletzt, weil sie ihren Aktionären den Verlust des bilanziellen Eigenkapitals der Hypo zu spät offen gelegt haben.

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