Verkauf erlaubt: Edeka punktet im Punto-Streit - DER SPIEGEL
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Verkauf erlaubt Edeka punktet im Punto-Streit

Die Handelskette Edeka darf weiterhin Autos der Marke Fiat in ihren Lebensmittel-Märkten verkaufen. Das Offenburger Landgericht wies am Freitag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
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Offenburg - Geklagt hatte der Automobil-Hersteller Fiat wegen sittenwidriger und irreführender Werbung. Seit Montag vergangener Woche bietet Edeka über eine Hotline, per Internet und in den 400 Edeka-Märkten in Baden-Württemberg einen Fiat Punto im Paket mit einem Laptop, Motorroller und anderen Elektronikprodukten an. Der Preis für ein Paket liegt bei 24.000 Mark.

Lediglich in einem Punkt gab die Kammer dem Fiat-Antrag statt: Edeka darf nicht mehr behaupten, dass ein Kunde unverzüglich nach Bestellung eines Pakets eine Auftragsbestätigung der Fiat AG erhalten werde. Mit dieser Aussage erwecke Edeka den falschen Eindruck, dass der Autokonzern die Aktion unterstütze, hieß es im Urteil.

Richter: Angebot ist nicht sittenwidrig

Der Richter betonte, bei dem Edeka-Angebot handele es sich nicht um ein sittenwidriges Geschäft. Ein Koppelungsgeschäft dieser Art sei grundsätzlich erlaubt, da die Kunden die Einzelpreise in Erfahrung bringen könnten. Das Gericht sah es als gesichert an, dass die Summe der Einzelpreise höher liege als der Paketpreis.

Da Edeka in seinen Prospekten den Fiat Punto mit seinen technischen Merkmalen und der unverbindlichen Preisempfehlung richtig dargestellt habe, konnte die Kammer auch in der Aufmachung der Werbung keine Wettbewerbswidrigkeit feststellen.

Bereits am Montag hatte das Landgericht Karlsruhe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Fiat-Händlers gegen Edeka zurückgewiesen. Das Landgericht Köln hatte jedoch am vergangenen Freitag per einstweiliger Verfügung den Internet-Auftritt von Edeka für das Koppelungsangebot verboten.

Edeka: Bisher 100 Bestellungen eingegangen

Der Edeka-Sprecher Duschan Gert sprach von einem Sieg für die Verbraucher. Seinen Angaben zu Folge sind bisher 100 Bestellungen eingegangen, zwei Fahrzeuge seien ausgeliefert. Er rechnet jetzt bis zum Ende der Aktion am 31. Mai mit regem Zulauf. Edeka könne die Autos ohne Mengenbegrenzung liefern.

Edeka darf laut Urteil aber nicht mehr behaupten, dass ein Besteller für einen Fiat Punto unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fiat AG erhalte. Dies sei unrichtig und irreführend.

Im Mittelpunkt der mündlichen Anhörung hatte die Frage gestanden, ob die Koppelung von Produkten ohne die Angabe der Einzelpreise zulässig ist. Der Vertreter von Fiat hatte die Auffassung vertreten, dass das Angebot von Edeka wettbewerbswidrig sei, weil der Käufer nicht in der Lage sei, die Einzelpreise zu ermitteln.

Der Rechtsbeistand von Edeka, Thomas Sambuc, hatte erklärt, dass es schon in der Vergangenheit ähnlich gekoppelte Angebote mit Autos in anderen Supermarktketten gegeben habe. Das Offenburger Landgericht hatte den Streitwert für das Verfahren um die einstweilige Verfügung auf 300.000 Mark festgelegt.

Fiat will in Berufung gehen

Fiat will trotz der Niederlage vor dem Offenburger Gericht die Punto-Verkaufsaktion stoppen. Fiat werde gegen das Urteil Berufung einlegen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Fiat Automobil AG, Christian Peruzzi. Er stellte klar, dass Fiat-Händler in Deutschland und anderen EU-Staaten keine Punto-Neuwagen an von Edeka vermittelte Kunden oder gar an Edeka verkaufen dürfen.