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HANDEL »Völlig antiquiert«

Nach der Rabattaktion des Textilfilialisten C&A ist die Diskussion über die Wettbewerbsregeln im Handel neu entbrannt. Doch die Chancen für eine schnelle Reform stehen schlecht.
Von Klaus-Peter Kerbusk, Nils Klawitter und Ulrich Schäfer
• aus DER SPIEGEL 3/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mit Pfui-Rufen und Sprechchören zogen rund 10 000 Demonstranten durch die Innenstadt - zur Münchner Filiale des Bekleidungshauses C&A.

»Wir werfen faule Eier auf Brenninkmeyer«, tönte es aus der Menge. »C&A. Deine Reklame bezahlt der Käufer«, skandierten andere, bevor es zu einem Tumult kam, bei dem leitende Angestellte des Textilhauses Brenninkmeyer aus einem Restaurant gezerrt und verprügelt wurden.

Das war vor fast 50 Jahren. Damals versuchte die Bekleidungskette, die Öffnungszeiten am Samstag über den üblichen Ladenschluss von 14 Uhr hinaus auszuweiten.

Doch die Initiative stieß auf heftigen Widerstand von Gewerkschaften und Handelsverbänden. Die Auseinandersetzung endete schließlich in dem 1956 verabschiedeten Ladenschlussgesetz, das auch die Öffnungszeiten am Samstag eingrenzte.

Jetzt sorgte C&A erneut für Furore. Wieder spaltet das Familienunternehmen Verbraucherschützer und Handelsverbände, Juristen und Politiker aller Couleur und setzte so eine breite Diskussion über die Wettbewerbsregeln im Handel in Gang.

Stein des Anstoßes war ein Rabatt von 20 Prozent, den das Bekleidungshaus in den ersten Tagen nach der Euro-Einführung allen Kunden gewährte, die bargeldlos bezahlten. Trotz Verbots weitete C&A das Angebot noch aus und räumte am Ende allen Kunden den Nachlass ein.

Mit einem Mal war das altbackene Image des Traditionsunternehmens vergessen. Statt mit »Cheap & Awful« (Billig und abscheulich) übersetzten Kommentatoren der Tageszeitungen das Firmenzeichen mit »Couragiert & Aggressiv« und würdigten den zurzeit in Deutschland herrschenden Firmenchef Dominic Brenninkmeyer, 44, als »Vertreter der neuen Generation«.

Doch die C&A-Aktion war nicht nur ein imagefördernder Werbegag. Der Streit um die Prozente machte deutlich, dass noch immer zahlreiche Vorschriften die Spielräume des Handels einengen und den Interessen der Verbraucher zuwiderlaufen.

Zwar wurde das Ladenschlussgesetz 1996 liberalisiert, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung wurden Mitte vergangenen Jahres sogar völlig gestrichen. Doch das war nur eine halbe Reform - ein »Reförmleinchen«, wie Metro-Chef Hans-Joachim Körber klagt (siehe auch Interview Seite 89).

Gravierende Veränderungen sind deshalb kaum festzustellen. Weder ist das große Feilschen an den Supermarktkassen ausgebrochen, noch locken die Händler mit besonders günstigen Angeboten. Allenfalls bei Autos, Möbeln oder Luxusartikeln wird über den Preis verhandelt. Doch das war früher schon üblich - wenn auch etwas außerhalb der Legalität.

Neu ist nur die Renaissance der guten alten Rabattmarken, jetzt in Form der Kundenkarte. Mehr als 23 Millionen Kundenkarten haben inzwischen allein die drei größten Anbieter ausgegeben. Spitzenreiter ist die von Lufthansa und Metro gegründete Organisation Payback, die innerhalb von knapp zwei Jahren rund zwölf Millionen Karten ausgegeben hat.

Auch Karstadt-Quelle-Chef Wolfgang Urban setzt große Hoffnungen auf die Kundenkarte und verhandelt mit der Deutschen Telekom und dem Tankstellenprimus Aral über eine Ausweitung der Kundenbasis. Mehr als die bislang schon möglichen drei Prozent Rabatt sind aber auch mit den Kundenkarten kaum rauszuholen.

Der Grund dafür sind nicht nur die schmalen Gewinnmargen der Einzelhändler. Auch der »noch immer große Reformstau bei den Spielregeln für den Handel«, so Urban, hält die Branche von mutigen Experimenten ab.

Besonders das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb hält noch einige »völlig antiquierte Regelungen« parat, so Metro-Chef Körber, und gilt deshalb als Fundgrube für streitlustige Juristen. Befristete Preissenkungen auf das ganze Sortiment eines Ladens gelten da als »Sonderveranstaltungen«, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind: bei Firmenjubiläen »nach Ablauf von jeweils 25 Jahren« und als Räumungsverkauf bei Geschäftsaufgabe sowie zweimal im Jahr beim Schlussverkauf. Selbst da schreibt das Gesetz noch vor, für welche Warengruppen die Preise reduziert werden dürfen.

Da bei C&A keine der Ausnahmen zutraf, wurde die »Sonderveranstaltung« vom Gericht unter Androhung eines Ordnungsgelds verboten. Durch die befristete Aktion, so die Begründung, werde die Kundschaft unter Druck gesetzt und könne keine klare Kaufentscheidung treffen.

Beantragt wurde das Verbot nicht von einem der vielen windigen Abmahnvereine. Initiator war vielmehr die weithin respektierte Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die unter anderem sämtliche Industrie- und Handelskammern, die meisten Handwerkskammern sowie rund tausend Unternehmen zu ihren Mitgliedern zählt - darunter auch C&A.

Nun erkannten auch die Politiker, wie halbherzig die im vergangenen Jahr verabschiedete Reform war. »Wenn ein Richter Rabatte zu Gunsten der Verbraucher verhindern kann«, meinte FDP-Chef Guido Westerwelle, »muss das Gesetz verändert werden.« »Lieber heute als morgen«, sprang ihm der Unionspolitiker Peter Carstensen forsch zur Seite.

Selbst in Teilen der Regierung trafen die Forderungen der Opposition auf Sympathie. Das Verbot des Euro-Rabatts von C&A sei »absurd«, schimpfte Margareta Wolf, die grüne Mittelstandsbeauftragte von Wirtschaftsminister Werner Müller.

Ähnlich sieht das ihr Parteikollege Matthias Berninger, der sich als Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium für die Freigabe von Sonderverkäufen stark macht. Es sei doch »eine abenteuerliche Vorstellung, dass wir den mündigen Verbraucher vor niedrigen Preisen schützen«.

So schnell wird der alte Zopf aber nicht abgeschnitten. Vor allem in der SPD gibt es starken Widerstand.

Das Gesetz, so Jella Teuchner, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sei »oftmals die einzig wirksame Waffe«, die verhindere, »dass der Verbraucher über den Tisch gezogen wird«. Diese »aus der Hand zu geben wäre fatal«, warnt die IG-Metall-Funktionärin. Schon gar nicht wegen der Aktion von C&A. Da handele es sich um einen »Preiskampf, vor dem man die Verbraucher schützen muss«.

Auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, die für die Reform zuständig ist, hält wenig von überstürzten Initiativen. Eine Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl, versicherte sie dem Chef des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandelsverbandes (HDE), Hermann Franzen, sei undenkbar. Eine 20-köpfige Arbeitsgruppe soll erst einmal beobachten, wie der Markt die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung verkraftet.

HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr, dessen Verband vor allem kleine und mittlere Händler vertritt, ist deshalb zuversichtlich: »Wir erleben derzeit einen Sturm im Wasserglas.«

Reiner Münker, Geschäftsführer der heftig gescholtenen Wettbewerbszentrale, sieht das genauso. Inzwischen scheint der angefeindete Verein sogar wieder Oberwasser zu bekommen. Viele C&A-Kunden, sagt Münker, hätten unter dem Preisschild der vermeintlich billigen Ware nämlich noch einen anderen, günstigeren Preis gefunden.

Ein Kunde aus Hamburg zum Beispiel entdeckte bei einer mit 55 Mark ausgezeichneten Hose, für die er nach Abzug des Rabatts 44 Mark hingeblättert hatte, noch eine ältere Preisangabe: 44,90 Mark. So gesehen schrumpfte der vermeintlich günstige Nachlass von 20 auf gerade mal 2 Prozent.

C&A-Sprecher Knut Brüggemann begründet die in vielen Fällen höheren Preise mit »kleinen Auf- und Abrundungen bei der Euro-Umstellung im August«. Doch der angeblich verbraucherfreundliche »Verzicht auf krumme Schwellenpreise« könnte sich bei Aufrundungen von fast 20 Prozent schnell als Bumerang für die ganze Branche erweisen.

Wettbewerbshüter Münker jedenfalls will nicht lockerlassen. Seine Juristen prüfen, ob C&A die Verbraucher nicht nur mit einer illegalen Sonderveranstaltung beglückt hat, sondern zusätzlich noch bei den Preisen in die Irre geführt hat. Münker: »Notfalls ziehen wir den Fall bis zum Bundesgerichtshof durch.« KLAUS-PETER KERBUSK,

NILS KLAWITTER, ULRICH SCHÄFER

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