Volkswagen: Der Fehler liegt im System - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Volkswagen Der Fehler liegt im System

Noch immer liegen viele Details der Betrugsaffäre bei Volkswagen im Dunkeln. Doch ein Problem liegt bereits jetzt auf dem Tisch: Das System Volkswagen - und bisher wagt niemand, das Wolfsburger Konsensmodell in Frage zu stellen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Termin hatte etwas von einem konspirativen Treffen: In der Wolfsburger Konzernzentrale von Volkswagen kamen gestern Wirtschaftsprüfer der KPMG und die Mitglieder des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat zusammen, um über die neuesten Erkenntnisse in der Affäre um üppige Spesenkonten und dubiose Geschäfte zu beraten. Unterlagen wurden nicht verteilt, die Experten berichteten mündlich. Allein auf diese Weise ließ sich sicherstellen, dass brisante Informationen vorerst im Hause bleiben.

Dass die Beteiligten um Diskretion bemüht sind, ist leicht nachvollziehbar. Denn allein mit der Durchleuchtung von Sexaffären, Scheinfirmen und dubiosen Spesenrechnungen ist die Sache für den Prüfungsausschuss noch keineswegs erledigt. Vielmehr erwarten die Anteilseigner eine Antwort auf die Frage, wie es soweit kommen konnte. Eine ehrliche Analyse aber würde ein Tabu im Hause Volkswagen berühren. Denn es ist das System, das sich als anfällig erwiesen hat. Das Gleichgewicht der sich gegenseitig kontrollierenden Instanzen im Konzern ist aus den Fugen geraten. Und die entscheidende Schwachstelle in diesem System ist der Aufsichtsrat.

Jahre lang blieben die Kontrolleure, die den Ausschweifungen des früheren Skoda-Vorstands Helmuth Schuster und Komplizen Klaus-Joachim Gebauer ein Ende hätten setzen können, untätig. Sie saßen mitunter selbst mit am Tisch. Nach allem, was bislang bekannt ist, ließen sich Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und Kollegen auf ihren Reisen nach Südamerika, Afrika oder Südeuropa von Personalmanager Gebauer aushalten. Sie logierten in First Class Hotels und nahmen nicht selten auch die Dienste von Prostituierten in Anspruch. Die Kosten soll Gebauer anschließend über so genannte Ersatzbelege mit dem Konzern abgerechnet haben.

Die Kontrolleure blieben untätig

Die Verquickung von Kontrolleuren und Kontrollierten ist nach Einschätzung von Experten keineswegs als ein einmaliger "Unfall" einzustufen. Die Ursache liegt vielmehr im System der Paritätischen Mitbestimmung. Nach Überzeugung des Corporate-Governance-Experten Theodor Baums wurde dadurch der Skandal bei Volkswagen befördert oder zumindest ermöglicht.

Das Mitbestimmungsgesetz gebe den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat schon bei der Bestellung der Vorstände entscheidende Macht. Denn ohne ihre Zustimmung sei die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zu erreichen.

Dass ausgerechnet die Macht der Kontrolleure zu solcher Nachsichtigkeit gegenüber den Managern geführt haben soll, erscheint auf den ersten Blick paradox. Doch Baums liefert dafür eine einleuchtende Erklärung. "Man muss sich vor Augen führen, welche Prozesse durch eine solche Machtverteilung in Gang gesetzt werden", sagt der Rechtsexperte. In vielen Fragen gehe nichts ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer, in den oft langwierigen Verhandlungen versuchten die Beteiligten dann, eine gemeinsame Basis zu finden. "Bereits durch die Tatsache, dass die spätere Wiederwahl eines Vorstands vom Wohlwollen der Arbeitnehmervertreter abhängt, erfahren diese eine ungeheure Aufwertung. Die Beteiligten verhandeln quasi auf Augenhöhe".

Betriebsräte als Co-Manager

Im Zuge solcher langjähriger Zusammenarbeit entstehe dadurch nicht selten ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Managern und ihren Kontrolleuren. Das sei zwar zunächst durchaus wünschenswert, doch als Kehrseite gehe die Distanz allmählich verloren. In einem solchen Klima komme es schnell zu kleinen Grenzüberschreitungen - etwa die Einrichtung von Kostenstellen, über die die Betriebsräte dann nach Belieben verfügen könnten - und das Unrechtsbewusstsein schwinde. "Der Schritt hin zu kriminellem Verhalten ist dann nicht mehr weit".

Baums sieht in dem beschriebenen Mechanismus ein grundsätzliches Problem. "Je nach Gemengelage kann so etwas überall passieren", sagt der Rechtsexperte. Die Arbeitnehmervertreter hätten sich im Laufe der Zeit immer weiter von ihrer Kernaufgabe - der Vertretung ihrer Kollegen - entfernt und betrachteten sich als sozusagen als Co-Manager des jeweiligen Unternehmens. Das werde umso deutlicher, wenn man in Rechnung stelle, dass viele Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat direkt von den Gewerkschaften entsandt würden. Der Bezug zur Basis sei also gar nicht vorhanden.

Das System gegenseitiger Unterstützung hat aber auch Nachteile, wenn es gar nicht zu den beschriebenen Grenzüberschreitungen kommt. Denn die Betriebsräte müssen ihrerseits auch den Erwartungen der Arbeitnehmer gerecht werden. Es wächst also die Neigung, unangenehme Entscheidungen, die etwa Arbeitsplätze kosten oder Einkommenseinbußen zur Folge haben, bis zur letzten Sekunde aufzuschieben.

Begehrlichkeiten sind menschlich

All diese Erwägungen führen nach Überzeugung von Baums mittel- oder langfristig zu einem Geflecht gegenseitiger Abhängigkeit von Vorständen und Arbeitnehmervertretern. Keiner der Beteiligten werde unter solchen Umständen dem anderen mit zu strenger Kontrolle das Leben schwer machen. Das Nachsehen hätten schließlich die Aktionäre.

In gleichem Tenor äußert sich auch Boris Augurzki, Leiter des Bereichs Arbeitsmärkte, Bevölkerung und soziale Sicherheit beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI): "Das Prinzip der paritätischen Mitbestimmung sollte kritisch hinterfragt werden", sagt der Experte. Denn die Gefahr, dass Arbeitnehmervertreter anfällig für Zuwendungen sein könnten, sei durchaus vorhanden. "Man muss bedenken, dass sich die Arbeitnehmervertreter im Zuge ihrer Tätigkeit in Kreisen bewegen, die einer ganz anderen Einkommensklasse angehören. Dass da Begehrlichkeiten geweckt werden, ist nur allzu menschlich."

RWI-Vorstand Thomas Bauer warnt allerdings davor, gleich das System komplett in Frage zu stellen. "Die Erfahrungen mit der Mitbestimmung sind überwiegend positiv", sagt Bauer. Notwendig sei dagegen die Korrektur einzelner Bestimmungen, etwa der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit bei der Bestellung der Vorstände. "Das schafft zu große Abhängigkeit zwischen Vorständen und "Kontrolleuren."

Mitbestimmung verringert Börsenwert

Nikolaus Simon von der Hans Böckler Stiftung sieht dagegen keinen Korrekturbedarf. "Der versammelte Fachverstand der Mitarbeiter hat sich in der Vergangenheit regelmäßig als sehr wertvoll erwiesen. Beleg dafür ist, dass die Konzerne oft mit großer Flexibilität auf neue Herausforderungen reagiert haben".

Durch empirische Ergebnisse unterstützt wird allerdings eher die Einschätzung der Skeptiker. In einer Studie analysierten die US-Ökonomen Gary Gorton von der Universität Pennsylvania und Frank A. Schmid von der Federal Reserve Bank of St. Louis 250 deutschen Unternehmen im Zeitraum zwischen 1989 und 1993. Ergebnis: Es gab klare Unterschiede zwischen paritätisch mitbestimmten Unternehmen und solchen, in deren Aufsichtsrat nur zu einem Drittel mit Arbeitnehmern besetzt war. So enthielt die Vergütung der Vorstände weniger Anreize, im Interesse der Aktionäre zu handeln. Außerdem waren die Lohnkosten beinahe durchweg höher.

Den Aktienmärkten ist offensichtlich längst klar, wie groß der Nachteil im Einzelfall ausfallen kann. Im Beobachtungszeitraum konnten Gorton und Schmid in allen fünf Jahren einen deutlichen Wertabschlag der paritätisch mitbestimmten Unternehmen feststellen. Der Unterschied betrug zwischen 21 und 43 Prozent.