VW-Affäre: Gebauer darf nicht auf Kompromiss hoffen - DER SPIEGEL
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VW-Affäre Gebauer darf nicht auf Kompromiss hoffen

Die Anschuldigungen sind zu schwerwiegend. Der fristlos gekündigte Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer darf in der VW-Affäre nicht auf ein Entgegenkommen seines ehemaligen Arbeitgebers hoffen. Ihm bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht.
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Wolfsburg - Volkswagen   zieht bei der gesetzlich vorgeschriebenen Güteverhandlung am 9. August vor dem Arbeitsgericht Braunschweig keine gütliche Einigung in Erwägung, wie ein VW-Sprecher in Wolfsburg heute sagte. Grund dafür sei die Schwere der Beschuldigungen gegen Gebauer, der für die Beziehungen zum Betriebsrat zuständig war und als eine Schlüsselfigur der Affäre gilt. Gebauer soll Lustreisen für Betriebsräte organisiert haben, um Betriebsräte auf Vorstandslinie zu bringen.

VW hatte dem Ex-Personalmanager im Juni dieses Jahres fristlos gekündigt. Dagegen wehrt sich Gebauer mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Der Anwalt Gebauers, Wolfgang Kubicki, sagte, VW habe bisher keine Begründung für die Kündigung genannt. Sein Mandant werde am 9. August persönlich vor Gericht erscheinen. Der zuständige Richter hatte das angeordnet. Eine Güteverhandlung soll den Prozessparteien vor dem eigentlichen Verfahren die Möglichkeit einer Einigung geben. Kubicki sagte: "Wir werden uns anhören, was VW zu sagen hat und darauf antworten."

Gebauer sowie der Ex-Personalchef der tschechischen VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, sollen über ein internationales Firmengeflecht Gelder von VW auf private Konten umgeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen Betrugs und Untreue. Auch einer möglichen Begünstigung von Betriebsräten wird nachgegangen. Gebauer hatte Medienberichten zufolge eingeräumt, im Auftrag des VW-Vorstands Luxusreisen und Nachtclubbesuche für Betriebsräte bezahlt zu haben. Schuster dagegen sei zurückgetreten, hieß es.

Besondere Vertrauensstellung

VW-Konzernchef Pischetsrieder sagte in einer NDR-Dokumentation, die am Mittwochabend im NDR-Fernsehen gesendet wird, Gebauer habe eine besondere Vertrauensstellung im Unternehmen gehabt, vor allem gegenüber dem zurückgetretenen Betriebsratschef Klaus Volkert. Gebauer habe Tagungen des Betriebsrats organisiert. Im Rahmen der Vertrauensspesenregelung, die das Betriebsverfassungsgesetz vorsehe, seien die Belege, die Gebauer unterschrieben habe, samt und sonders nicht gegengezeichnet worden.

Volkert wies erneut Vorwürfe zurück, Betriebsräte seien systematisch vom Vorstand gekauft worden. Volkert sagte dem NDR: "Ja, die Reisekosten hat Volkswagen übernommen, genauso die Verpflegungskosten, die Dolmetscherkosten, die Raumkosten, alles, was dazugehört, um Treffen, Meetings, Konferenzen durchzuhalten." Dies sei aber aus seiner Sicht keine Begünstigung.

In den Ermittlungen zur VW-Affäre hat die Staatsanwaltschaft inzwischen das angekündigte erste Rechtshilfeersuchen an einen anderen Staat fertig gestellt. Über den Umfang und das Zielland des Ersuchens wollte Behördensprecher Klaus Ziehe nichts sagen. Als mögliche Adressaten gelten Indien, Angola und Tschechien.