VW-Affäre Gericht plant kurzen Prozess
Hannover - Da Hartz die ihm vorgeworfenen Straftaten weitgehend gestanden hat, dürfte der Prozess nicht lange dauern. Das Landgericht Braunschweig hat nur zwei Verhandlungstage angesetzt. Zeugen sind nicht geladen. Die Wirtschaftsstrafkammer könnte ihr Urteil bereits am 25. Januar fällen. Möglich ist sogar ein Urteil schon am ersten Verhandlungstag, wie es in Justizkreisen heißt. Da Hartz die ihm zur Last gelegten Vorwürfe gestanden habe, könnten Anklage und Verteidigung schon am Mittwoch ihre Plädoyers halten.
In der 63 Seiten starken Anklageschrift wird Hartz Untreue in 44 Fällen vorgeworfen. In 23 Fällen geht es zugleich um eine Begünstigung des Betriebsrates, die das Betriebsverfassungsgesetz in Paragraf 119 verbietet. Die Staatsanwaltschaft spricht von "sachlich nicht begründeten Leistungen" an den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert.
So soll Hartz zwischen 1994 und 2005 Volkert heimlich Sonderboni von 1,95 Millionen Euro gezahlt haben, ohne dass dieser dafür Entsprechendes geleistet hätte. Die Ankläger sehen darin eine "treuepflichtswidrige Verschwendung des Gesellschaftsvermögens von VW".
In den Jahren 2000 bis 2004 hat Hartz der Anklage zufolge überdies knapp 400.000 Euro an Volkerts damalige Geliebte gezahlt - auf Wunsch des Betriebsratschefs. Ein angeblich mündlich geschlossener Agenturvertrag sei vorgespiegelt gewesen. Dadurch sollten die nur aus der persönlichen Bindung zu Volkert erklärbaren Geldflüsse "mit dem Schein der Legalität" versehen werden.
"Großzügige und wertschätzende" Behandlung
Der dritte Teil der Anklage umfasst weitere Vergünstigungen, die Volkert und seine damalige Geliebte von Hartz erhalten haben sollen. So soll Hartz den Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer 1997 angewiesen haben, Volkert "großzügig und wertschätzend" zu behandeln und dabei "nicht kleinlich" zu sein. Über die Kostenstelle 1860, deren Kontrolle Hartz abgeschafft habe, wurden laut Anklage danach Kosten von rund 218.000 Euro abgerechnet.
Die Boni für Volkert sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein besonders schwerer Fall von Untreue, der mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bestraft werden könnte. Gewöhnliche Untreue wird mit Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren geahndet.
Hartz hatte im Juli 2005 seinen Rücktritt angeboten und die politische Verantwortung in der damals gerade ins Rollen gekommenen Korruptionsaffäre übernommen. Später übernahm er auch die strafrechtliche Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Volkswagen -Affäre insgesamt gegen elf Beschuldigte, darunter auch Gebauer und Volkert.
Schon bald könnte ein weiterer Prozess in der VW-Affäre beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl Beihilfe zur Untreue vor. Der VW-Betriebsrat soll 2001 an Veranstaltungen in Barcelona und Seoul teilgenommen haben, bei denen Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen worden sein sollen. Das Amtsgericht Wolfsburg prüft, ob die Anklage gegen den niedersächsischen Politiker zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
mik/Reuters