VW-Gesetz EU droht Bundesregierung mit neuer Klage
Brüssel - Den Brüsseler Beamten geht langsam die Geduld aus: Im Streit über das Volkswagen -Gesetz hat die EU-Kommission Deutschland mit Nachdruck aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das VW-Gesetz vollständig umzusetzen. Andernfalls will die Kommission erneut vor den Gerichtshof ziehen. Denn das vom Bundestag verabschiedete neue Volkswagen-Gesetz erfüllt nach Ansicht der Kommission die Vorgaben des EuGH nur unzureichend.
"Wir beharren darauf, dass die 20 Prozent Sperrminorität gegen EU-Recht verstoßen", sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. "Am Ende des Tages geht es darum, dass es eine rechtliche Klärung gibt. Das kann nur der EuGH." Im Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht habe die Bundesregierung geantwortet, "dass sie unsere Bedingungen nicht erfüllen wollen", sagte der Sprecher. Die Kommission beschloss, das Verfahren zu verschärfen.
Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, auf die Bedenken der Brüsseler Behörde einzugehen. Diese beziehen sich auf die auch im neuen VW-Gesetz vorgesehene Sperrminorität für das Land Niedersachsen, das damit in der Aktionärsversammlung wichtige Entscheidungen blockieren kann. Das Landgericht Hannover wies am Donnerstag eine Klage des VW-Großaktionärs Porsche gegen diese Bestimmung ab.
Der EuGH hatte die Sperrminorität von 20 Prozent vor einem Jahr in Verbindung mit zwei anderen Vorschriften für rechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung legt dieses Urteil so aus, dass nach Streichung der beiden anderen Bestimmungen die Sonderregel für die Sperrminorität aufrechterhalten werden könne. Die EU-Kommission dagegen hält die Sperrminorität von 20 Prozent für eine ungerechtfertigte Sonderregel zugunsten des Landes Niedersachsen. Nach allgemeinem Aktienrecht besteht eine Sperrminorität erst bei 25 Prozent der Stimmen.
Die Bundesregierung hält ungeachtet des erhöhten Drucks an der Neufassung des VW-Gesetzes fest. "An unserer Rechtsauffassung hat sich definitiv nichts geändert", sagte die Sprecherin der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer. Allerdings werde das Thema innerhalb der Regierung sicher noch einmal im Licht der neuen Entwicklung besprochen. Die Bundesregierung werde sich dann innerhalb der Zweimonatsfrist gegenüber der Kommission äußern. An diesem Freitag wird der Bundesrat abschließend das neue VW-Gesetz beraten. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher.